Gerichtsentscheidung aus Belgien

Extrawurst für Ursula von der Leyen_ Ermittlungen bis zur EU-Wahl ausgesetzt

Ein belgisches Gericht in Lüttich hat entschieden, dass die Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen bezüglich ihrer möglichen Verwicklung bei der Beschaffung von Imfpstoffen von Pfizer bis zum 6. Dezember ruhen sollen.

Während bei AfD-Politikern extra vor den verschiedenen Wahlen so viele Ermittlungen und Gerichtsverfahren wie möglich anberaumt werden, gibt es für die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen anscheinend eine Ausnahme.

Ein belgisches Gericht in Lüttich hat entschieden, dass die Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen bezüglich ihrer möglichen Verwicklung bei der Beschaffung von Impfstoffen von Pfizer bis zum 6. Dezember ruhen sollen [siehe Bericht »Appollo News«].

Für sie ist es ein Erfolg: So hat sie bequem den Rücken frei, sich um dem EU-Wahlkampf zu kümmern. Schließlich will sie ja auch in der nächsten Legislaturperiode EU-Kommisions-Präsidentin bleiben.

Anlass für die vorrübergehende Entscheidung, die Ermittlungen ruhen zu lassen, war offiziell die Frage, ob die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta) oder die belgischen Behörden für die Ermittlungen zuständig seien. Hier hätte das Gericht in Lüttich letzte Woche eine Entscheidung treffen müssen. Das tat es aber nicht. Stattdessen wurden die Untersuchungen gegen von der Leyen grundsätzlich erst einmal ausgesetzt.

Sven von Storch

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