Gemeinsam mit Marianne Grimmenstein von der Gemeinwohl-Lobby GWL hat der ehemalige Leiter des Landeskriminalamts Thüringen, Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verträge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingebracht, welche in die Souveränität der Staaten bei Gesundheitsfragen eingreifen [siehe Bericht »Report24«].
Es geht insbesondere um das »Global Health Certificate System (GHCS) der WHO, das auf dem EU COVID certificate aufbaut, und die generell drohenden Grundrechtseinschränkungen nach Unterzeichnung der derzeit verhandelten Verschärfung der Internationale Health Regulations (IHR) und dem WHO-Convention Agreement (CA+).«
In der Presseaussendung von Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein heißt es unter anderem:
»Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf einstweilige Anordnung ist die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Fassung der beiden o.a. vorgelegten Vertragsentwürfe, namentlich die zahlreichen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz, dem EU-Vertrages (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivil-Pakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU-Grundrechtscharta.«
Die in den Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte würden weit über den bisherigen Empfehlungscharakter hinausgehen, heißt es weiterhin. Sie seien quasi eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO. Damit würden sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger verletzen. Außerdem wird massive Zensur befürchtet.


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