EU-Gutachter widerspricht Tübinger Landgericht

EuGH-Rechtsexperte hält GEZ-Zwangsabgabe für rechtmäßig

Der Weg für die GEZ-Gegner ist noch lang und steinig: Ein EU-Gutachter hat dem EU-Gerichtshof bestätigt, dass die Zwangsabgabe für den Rundfunk rechtens sei. Damit ist er auch auf der Linie des Bundesverfassungsgerichtes. Zuvor hatte ein Landgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages angezweifelt.

Schlechte Nachricht für den Kampf gegen die GEZ-Zwangsabgabe: Der EuGH-Rechtsexperte, Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, hat gegenüber dem EU-Gerichtshof erklärt, dass der Rundfunkbeitrag nach EU-Recht rechtmäßig sei. Damit unterstützt er auch die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes. Zwar ist seine Einschätzung nicht bindend. Doch ist ist davon auszugehen, dass das Gericht seiner Argumentation folgen wird.

Hoffnung gemacht hatte zuvor das Landgericht Tübingen, dass die Rechtsmäßigkeit der Zwangsabgabe angezweifelt und deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen hatte. Nun ist der Kampf um die Zwangsabgabe wieder offen.

Stellt sich die Frage, wie damit umzugehen wäre, wenn der Rechtsweg keinen Erfolg hat. In einer Demokratie müsste es die Möglichkeit geben, über die Legislative das Recht zu ändern. Dazu sind schließlich Parlamente da. Doch bis jetzt hat sich nur AfD eindeutig gegen die Zwangsabgabe positioniert. Die anderen Parteien haben das Problem in den Hintergrund geschoben oder sich für den Rundfunkbeitrag ausgesprochen.

Sven von Storch

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