In seiner Haushaltsentlastung am 27. April übte das EU-Parlament in fünf Absätzen scharfe Kritik an seinem früheren Präsidenten, dem jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.
Das EU-Parlament bezeichnete Schulz Entscheidung als „kritikwürdiger Umgang mit Steuergeldern und nicht regelkonform“. In Absatz 33 heißt es unter Bezug auf Schulz: „Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass alle Beamten und sonstigen Bediensteten der Union, einschließlich derer, die in Kabinetten arbeiten, ihre Aufgaben entsprechend den im Statut festgelegten Regelungen ausschließlich im Interesse der Union erfüllen sollen; weist darauf hin, dass die EU-Beamten mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt werden, das nicht dazu dienen soll, dass Presse- oder andere Mitarbeiter sich für die Beförderung nationaler politischer Interessen eines Präsidenten einsetzen; fordert das Präsidium auf, in den Regelungen des Parlaments klare Bestimmungen festzulegen“ Das betrifft Schulz' heutigen Wahlkampfmanager Markus Engels, der zwar 2012 in Brüssel angestellt wurde, obwohl er für seinen Chef ausschließlich in Berlin arbeitete. So kassierte er einen 16-prozentigen Auslandszuschlag für den Arbeitsort Brüssel und gleichzeitig das Tagegeld für sogenannte Langzeitmission in Berlin. Und: das EU-Parlament stellt fest, dass Martin Schulz (SPD) EU-Gelder und Personal für die Beförderung seiner eigenen nationalen politischen Interessen in Deutschland zweckentfremdet hat.
Schulz besetzte Leitungspositionen im EU-Parlament regelwidrig. So heißt es in Absatz 34: „Das Europäische Parlament nimmt Kenntnis von der Entscheidung des Präsidenten vom 21. Oktober 2015, mit der er selbst Leitungspositionen im Haus ohne die Beachtung bisheriger Verfahren wie Ausschreibungen vergeben wollte; stellt fest, dass diese Entscheidung nicht den Regeln entsprach; verlangt den formalen Widerruf dieser Entscheidung des Präsidenten“. Es wird nun interessant sein zu sehen, ob die Parlamentsspitze dem Aufruf zum formalen Widerruf von Schulz‘ unrechtmäßigen Personalentscheidungen nachkommen wird.
Das EU-Parlament wirft Martin Schulz „Selbstermächtigung für Sonderzulagen“ vor. Dazu heißt es in Absatz 35: „Das Europäische Parlament stellt fest, dass sich der Präsident am 15. Dezember 2015 selbst ermächtigt hat, über die bestehende Kabinettszulage hinaus eine in der Höhe nicht begrenzte Sonderzulage an seine Kabinettsmitglieder vergeben zu können, obwohl das Personalstatut eine solche Sonderzulage nicht vorsieht; stellt erneut die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Ermächtigung und der Gültigkeit der Sonderzulagen; bittet um Prüfung, ob die Entscheidung über die Einführung einer solchen aufgehoben werden sollte“.
Den Abschluss bildet Abschnitt 38: „Das Europäische Parlament bedauert, dass das Parlament seinem Präsidenten für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt hat und dass es im letzten Moment wichtige Absätze zu den politischen Tätigkeiten und zum finanziellen Verhalten des Präsidenten während der Europawahl 2014 gestrichen hat“. Damit werden Vorwürfe der massiven politischen Einflussnahme von Martin Schulz auf die Haushaltsentlastung 2014 erneut bestätigt.
Der vollständige Titel der Entschließung lautet: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan I – Parlament (2016/2152(DEC)).
Martin Schulz (SPD) war von 1994 bis 2017 Mitglied des EU-Parlaments, seit 2012 als dessen Präsident. Er ist Kanzlerkandidat der SPD bei den Bundestagswahlen. Vor seinem Mandat als Brüsseler Europa-Parlamentarier war Martin Schulz jeodch nicht in der deutschen Bundespolitik tätig.


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