Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt die Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextrem« bis auf weiteres zurück. Das hat der Verfassungsschutz heute gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt. Dies teilte der Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, der die AfD vertritt, via X/Twitter mit [siehe Bericht »Nius«].
Die AfD hatte per Eilantrag gegen die Einstufung als »gesichert extremistische Bestrebung« durch das BfV geklagt und wollte eine öffentliche Bekanntgabe verhindern. Das BfV gab eine »Stillhaltezusage« ab, wie das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, und wird die AfD bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht öffentlich als rechtsextremistisch bezeichnen. Die entsprechende Pressemitteilung wurde von der BfV-Website entfernt.
Der Jurist Dr. Christian Conrad, der die AfD vor Gericht vertritt, erklärte in einem Interview mit »Apollo News«:
»Der mediale Schaden, der ist da. Und ich befürchte, dass das auch etwas war, was beabsichtigt war. Und es ist richtig und wichtig, dass wir jetzt in Ruhe in einem gerichtlichen Verfahren die Vorwürfe prüfen können. Wir haben immer gesagt, bevor ihr das veröffentlicht, zeigt uns die Sache. Dann können wir erst mal dazu Stellung nehmen.«
Dr. Conrad meint, in jedem anderen Verfahren sei es ja auch so, dass man zuerst den Beklagten anhöre. Nur im Verfassungsschutzrecht scheint das nicht vorgesehen zu sein?
Die Hamburger AfD-Fraktion kündigt an, das Thema im Ältestenrat anzumelden. Hintergrund dessen ist, dass AfD-Fraktionsmitglieder in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen wiederholt und substanzlos als »gesichert rechtsextremistisch« bezeichnet wurden.
Dazu erklärte der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann:
»Faesers durchschaubarer Schnellschuss zur finalen Vernichtung der AfD wird – wenig überraschend – zum Rohrkrepierer. Wer am letzten Amtstag noch ein eiligst zusammengeschustertes Gutachten mit derart diskreditierenden Folgen für die stärkste Oppositionspartei ungeprüft veröffentlicht, handelt zutiefst verantwortungslos. Unser Einsatz für unsere Bürger, unseren Rechtsstaat, für Demokratie und Meinungsfreiheit bleibt ungebrochen.«
Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Hamburg, Krzysztof Walczak:
»Die heutige Entscheidung ist eine Kapitulationserklärung für den Verfassungsschutz. Die bundesweit stärkste Oppositionspartei ohne Substanz als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einzustufen, schadet der Glaubwürdigkeit unserer staatlichen Institutionen und unserer Demokratie. Auch international hat die Entscheidung – insbesondere in den USA – für massive Kritik gesorgt. Mehr und mehr verkommt der Verfassungsschutz zur Luftnummer.«
Und in Niedersachsen erklärte der dortige Vorsitzender der AfD, Ansgar Schledde:
»Ein bedeutender Schritt hin zu einer fairen und rechtsstaatlichen Behandlung unserer Partei! Die Aussetzung zeigt, dass die Argumente der AfD Gehör gefunden haben und dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert. Auch erfreulich ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet wurde, die am 2. Mai 2025 veröffentlichte Pressemitteilung über die Hochstufung von seiner Website zu entfernen.
Dieser Erfolg ist jedoch nur ein erster Schritt. Die AfD wird weiterhin mit Nachdruck darauf dringen, dass die grundlosen Beobachtungen durch den Verfassungsschutz vollständig eingestellt werden. Wir fordern eine umfassende Aufklärung darüber, wie es zu dieser politisch motivierten Kampagne gegen die größte Oppositionspartei im Land kommen konnte. Die Verantwortlichen – insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz und in der Politik – müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus appelliere ich an die Medien, diesen entscheidenden Schritt zugunsten der AfD mit der gleichen Vehemenz zu berichten, wie es bei der ursprünglichen Hochstufung der Fall war. Die Bürger haben ein Recht darauf, objektiv und umfassend informiert zu werden.«


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