Vor einigen Tagen gaben die EKD-Führungsfunktionäre die ethische Prämisse des Lebensschutzes offiziell auf und empfahlen in einer offiziellen Stellungnahme, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Dabei spricht sich die EKD für eine »abgestufte Fristenkonzeption« aus. Erst ab der 22. Lebenswoche des Kindes solle die Strafbarkeit von Abtreibung greifen. Dieser Zeitpunkt macht insofern sprachlos, da Abtreibung unter Einhaltung einer ohnehin lax gehandhabten Beratungspflicht lediglich bis zur 12. Schwangerschaftswoche straflos ist. Die EKD geht weit darüber hinaus und schreibt, daß dem »Recht des Ungeborenen auf Leben« erst bei »fortschreitender Schwangerschaft« Gewicht gegenüber dem »Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren« eingeräumt werden solle.
Der Zeitpunkt, nun auch offiziell den unbedingten Grundsatz des christlichen Lebensschutz aufzukündigen und überdies verfassungsrechtliche Konventionen zu schleifen, kommt nicht von ungefähr. Seit März dieses Jahres tagt auf Betreiben der Bundesregierung ein Gremium aus »Expertinnen und Experten«, um juristische Möglichkeiten zu prüfen, Abtreibung und Leihmutterschaft zu legalisieren. In dieses Gremium zur Klärung wichtiger ethischer Grundpositionen waren die Kirchen von Anfang nicht eingebunden, was an sich schon ein Skandal ist. Im Fall der EKD dürfte die Empörung gleichwohl gering gewesen sein, da ihre Position quasi deckungsgleich mit SPD wie Grünen ist, wie ihre Stellungnahme nahelegt.
Ein Gastbeitrag von Initiative Christenschutz


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