Der deutsche Einzelhandel hält die 2G-Regeln für verfassungswidrig [siehe Beitrag »Sueddeutsche Zeitung«]. Nach der 2G-Regel dürfen nur geimpfte und genesene Personen Zugang zu Geschäfte haben (ausgenommen Supermärkte, Drogerien, Apotheken).
Der Handelsverband Deutschland (HDE) verwies auf ein neues Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig seien, wird berichtet. Aus diesem Grunde wandte sich der HDE an die Politik, die 2G-Regelungen wieder zurückzunehmen bzw. nicht einzuführen. In einem Brief an die noch amtierende Kanzlerin Merkel und den voraussichtlichen nächsten Bundeskanzler Scholz schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser, dass die 2G-Regel die Berufsfreiheit der Einzelhändler verletze und außerdem gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Der Einzelhandel befürchtet im Falle einer bundesweit durchgesetzten 2G-Regel einen massiven Umsatzeinbruch von bis zu 50 Prozent. Die Corona-Politik würde viele Händler in die Pleite führen.


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