KEF stützt Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Droht uns bald eine neue GEZ-Zwangsbeitrags-Erhöhung_

ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Grund: Der Rundfunkbeitrag durfte nicht von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Nun bekommen sie Rückenwind von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Droht uns nun doch bald eine Erhöhung des GEZ-Zwangsbeitrags? Zuerst war die Erhöhung abgeschmettert worden. Zum 1. Januar sollte der Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Als Grund wurde ein vermeintlich erhöhter Bedarf angegeben. Im Gegensatz dazu müssen die privaten Sender ihre Ausgaben an Umsatz und Gewinn orientieren, da sie den Bürgern keine willkürlichen Rundfunkgebühren abpressen können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will dagegen Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Besonders dreist: ARD, ZDF & Co. kündigen einfach einen Bedarf an, der natürlich auch überzogene Gehälter und Altersbezüge der Führungskräfte decken muss. Außerdem will der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet expandieren. Doch dort ist er so überflüssig wie ein Kropf, weil das Online-Angebot unendlich ist. Viele Bürger hören sowieso kein Radio mehr, sondern Musik über Amazon Prime oder Spotify und Filme über Netflix.

Jetzt stützt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit einer Stellungnahme die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

»Die Kommission hält die Verfassungsbeschwerden für begründet«, behauptet das Gremium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Kommission sei der Auffassung, »dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit dem 1. Januar 2021 nicht ihrem festgestellten Bedarf entsprechend finanziert sind«.

Gegen die unendliche Gier der GEZ-Granden gilt es jetzt entschieden Widerspruch zu äußern, beispielsweise über die Teilnahme an dieser Online-Petition auf dem Portal Civil Petition.

Sven von Storch

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