Wird die Energie- und Heizungswende durch eine Novellierung des Lastenausgleichsgesetz mitfinanziert?

Droht ein neuer Lastenausgleich zur Umverteilung von Vermögen_

Weil einige prominente Politiker von einem neuen Lastenausgleich gesprochen haben und weil mit Wirkung zum 01.01.2024 im Lastenausgleichsgesetz das Wort »Kriegsopferfürsorge« durch »Soziale Entschädigung« ersetzt wird, wächst die Sorge vor einer Vermögensumverteilung.

Immer mehr Haus- und Wohnungsbesitzer sorgen sich vor einer Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes, die den Verlust des Vermögens oder der Immobilie zur Folge haben könnte.

Durch die erheblichen Belastungen der Gesellschaft und des Staates durch die Corona-Krise, Corona-Lockdowns, Migration oder die Energiekrise wird immer wieder von einem neuen Lastenausgleich gesprochen. Auch der ehemalige Minister Sigmar Gabriel hatte davon gesprochen.

Was ist das Lastenausgleichsgesetz?

Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 hatte zum Ziel, Deutschen Bürgern, die infolge des Zweiten Weltkrieges Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Das half besonders den Flüchtlingen aus den ehemals deutschen Ostgebiete und Spätheimkehrern.

Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Gesetz geändert und auf heutige Verhältnisse nochmals angewandt wird?

Dazu sind die Meinungen unterschiedlich.

In den »Deutschen Wirtschaftsnachrichten« ist zu lesen, dass es Hinweise auf eine solche Novelle gebe. Weil einige prominente Politiker von einem neuen Lastenausgleich gesprochen haben und weil mit Wirkung zum 01.01.2024 im Lastenausgleichsgesetz das Wort »Kriegsopferfürsorge« durch »Soziale Entschädigung« ersetzt wird, wächst die Sorge vor einer Vermögensumverteilung.

Für eine Umverteilung zur Deckung der Kosten der Klima-Politik oder Corona-Politik besteht nach Ansicht der DWN keine Grundlage. Auch viele andere Zeitungen, Webseiten und Berater zeigen auf, dass es dafür keine rechtlichen Grundlagen gibt [siehe Beispiele HIER und HIER].

Aber die Änderung des Begriffes »Kriegsopferfürsorge« durch »Soziale Entschädigung« wird sicherlich einen Sinn haben. Laut DWN (siehe oben) könnte die Möglichkeit bestehen, dass durch die Energiewende ganz neue Belastungen entstehen, die durch diese Regelung betroffen werden. Denn dafür bestünde durch die Änderung des SozERG ab 2024 nun eine völlig neue Grundlage, heißt es.

Daher sei es wichtig, die politische Diskussion zu verfolgen, ob die Belastungen durch obligatorische Haussanierungen im Sinne neuer EU-Verordnungen, Heizungsumbauten usw. nicht durch einen Lastenausgleich mitfinanziert würden.

Sven von Storch

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