Gutachten gibt keine Anhaltspunkte für Angriff auf Demokratie oder Rechtsstaat

Dobrindt_ Für Verbotsverfahren reicht VS-Gutachten nicht aus

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht in dem Gutachten des Verfassungsschutzes keine Grundlage für ein Verbotsverfahren gegen die AfD.

[Siehe Stellungnahme von Dobrindt im Video auf Instagram HIER]

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht in dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dessen Einstufung der AfD die vormalige Innenministerin Nacy Faeser verkündet hatte, keine Grundlage für ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD).

Wörtlich sagte er: »Für ein Verbotsverfahren ist das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht ausreichend.«

Warum? Weil sich das Gutachten auf wesentliche Teile, die für ein Verbotsverfahren notwendig wären, »explizit nicht« eingeht. So bietet das Gutachten keine Anhaltspunkte für einen Angriff auf den Rechtsstaat oder einen Angriff auf die Demokratie.

 

 

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.