Die Freie Welt berichtete: Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.
Die Kläger gewannen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Doch nun schlägt die Stadt zurück:
Wie n-tv und Focus-Online berichteten, sieht die Stadt Oer-Erkenschwick in diesem Urteil inhaltliche Fehler, wie die Rechtsvertreter der Kommune mitteilten. Die Stadtverwaltung entschließ sich dazu, in Berufung zu gehen und gegen das Muezzin-Verbot zu klagen.
Damit beginnt der Rechtsstreit von neuem.


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