Zweierlei Maß bei den Maßnahmen der Bundesregierung

Deutsche müssen zu Hause bleiben, Asylbewerber dürfen frei einreisen

Während die Mehrheit der Bürger mit saftigen Strafen für Missachtungen der Ausgangsbeschränkungen rechnen muss, scheint bei Migranten ein Auge zugedrückt zu werden. Das gilt auch bei Asylbewerbern, die über die eigentlich geschlossene Grenze ins Land wollen.

Während überall in Deutschland teils saftige Strafen verhängt werden, wenn mehr als zwei Bürger sich draußen im Park treffen oder auf einer Parkbank einen Kaffee trinken, scheint wohl insgesamt mit zweierlei Maß gemessen zu werden.

In Berlin schritt die Polizei nur zögerlich und lediglich mit Aufrufen ein, als sich zahlreiche Muslime vor einer Moschee versammelten, von welcher der Gebetsruf erschallte [siehe Bericht »Freie Welt«].

Andernorts werden Bürgern, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, hohe Strafzahlungen aufgebürdet. Die Bundesländer haben hierzu unterschiedliche Bußgeldkataloge erarbeitet, die selbst kleinste Vergehen teuer werden lassen.

Auch an den Grenzen wird mit zweierlei Maß gemessen: Für die Grenzen wurde ein Zurückweisungserlass erarbeitet. Ausländer dürfen normalerweise die Grenze nach Deutschland während der aktuellen Coronavirus-Krise nicht übertreten. Spezielle Personengruppen, Erntehelfer und Berufspendler sind davon ausgeschlossen. Ansonsten gilt die neue Regelung für fast alle, ausgenommen jenen, die vorgeben, Asyl beantragen zu wollen, selbst dann, wenn sie in sicheren Drittländern sind [siehe Bericht »Freie Welt«].

Außerdem gibt es zurzeit immer noch keine bundesweiten Gesundheitschecks an den Flughäfen, auch keine Auflagen für einreisende Passagiere. Eine Quarantänepflicht für Einreisende, wie es sie in vielen anderen Ländern gibt, fehlt bei uns.

Sven von Storch

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