Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz hat gleich mehrfach äußerst scharfe Kritik an der Bundesinnenministerin Nancy Faeser geübt.
Im Intervierw mit »Tichys Einblick« kritisiert der Verfassungsrechtler Faesers Pläne, im Rahmen des »Kampfes gegen Rechts« die Bankkonten von Personen geheimdienstlich ausforschen zu lassen, selbst dann, wenn keine Straftaten vorliegen und keine Gefahr durch Gewaltbereitschaft vorliegt, damit laut Innenministerium sich »niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben«.
Professor Rupert Scholz erklärt: »Zusammen mit dem politisierenden und ideologisierenden Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang will Frau Faeser jetzt in grundgesetzlich garantierte Freiheiten eingreifen.«
Betroffene Bürger sollten sich gerichtlich wehren, rät Rupert Scholz, denn Faesers Vorhaben sei »hochproblematisch und verfassungsmäßig höchst bedenklich«.
Ebenfalls geht Professor Scholz hart mit Faesers Methode ins Gericht, Abgeordnete in Landtagen mittels fingierter Bewerbungen auf Gesinnung zu testen, indem Bewerber mit ausländischen und inländischen Namen gegenübergestellt wurde.
Rupert Scholz erklärte hierzu gegenüber dem Nachrichten-Magazin »NIUS«: »Das Vorgehen der Bundesinnenministerin ist eindeutig verfassungswidrig.«
Er erklärt: »Es ist ein elementarer Verstoß gegen das freie Mandat und das Parteienprivileg. Die Bundesregierung muss Frau Faeser zur Ordnung rufen und auffordern, sich zu entschuldigen. Dieser Kurs hat mit einer rechtsstaatlichen Demokratie kaum noch etwas zu tun.«


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