In einem »Blitz-Briefing« vom 15. Oktober beschließt der Leitungs- und Planungsstab des Franktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, dass die Unions-Fraktion sich dem Gruppen-Antrag verschiedener Abgeordneter unterschiedlicher Parteien zum Antrag eines AfD-Verbotsverfahrens nicht anschließen wird.
»Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehen wir keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.«
Warum?
»Die Fraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv.«
Weiter heißt es in der Begründung, dass die Einstufung der AfD als »Verdachtsfall« durch die Verfassungssschutzämter nicht ausreichend sei.
Daher schlussfolgert man:
»Eine Einstufung als ›Verdachtsfall‹ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.«
Dem Gruppenantrag der Politiker, die ein AfD-Verbotsverfahren einleiten wollen, fehle die ausführliche Materialsammlung an Belegen.
Die Zustimmung für die AfD in Teilen der Bevölkerung ließe sich nicht »wegverbieten«. Außerdem würde ein solches Verfahren viele Jahre in Anspruch nehmen. Im Falle einer Niederlage vor Gericht wäre dies ein Vorteil für die AfD.


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