2019 hatten Bundestag und Bundesrat dem Klimapaket der Merkel-Regierung zugestimmt, zu dem das sogenannten Klimaschutzgesetz gehört. Jetzt muss das Gesetz nachgebessert werden, urteilt aktuell das Bundesverfassungsgericht [siehe Bericht »n-tv«].
Grund: Für die Zeit nach 2030 gibt es keine Regelungen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass dann die Reduktionsziele für die Treibhausgasemission zu radikal umgesetzt würden und somit alle Bereiche des menschlichen Lebens von drastischen Einschränkungen bedroht seien.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet nun den Gesetzgeber, sprich: den Bundestag, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln, um radikale Einschnitte zu verhindern und Leitlinien bereitzuhalten.


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