Wie »Apollo News« berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Joachim Paul (AfD), nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen darf.
Seine ordentliche Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, ohne dass das Gericht sie prüfte.
Die Entscheidung wurde am Dienstag bekanntgegeben. Paul wollte mit der Beschwerde seine Zulassung zur Wahl durchsetzen, hat aber keinen Erfolg gehabt.
Vorherige Ablehnungen durch Gerichte
Bereits zuvor hatten das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Eilanträge von Paul abgelehnt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind seine Möglichkeiten auf Bundesebene ausgeschöpft. Eine weitere Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist noch offen, aber die Chancen auf Erfolg sind gering.
Wahlausschuss stellt seine Verfassungstreue infrage
Der Wahlausschuss in Ludwigshafen entschied mit sechs zu einer Stimme, Paul nicht zur Wahl zuzulassen. Der Grund: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Bemerkenswert ist, dass Paul Anfang des Jahres ohne Probleme bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis kandidieren durfte.
Umstrittenes Gutachten des Verfassungsschutzes als Grundlage
Wahlleiterin Jutta Steinruck, die auch Interims-Oberbürgermeisterin ist, legte dem Wahlausschuss ein Gutachten des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz vor. Dieses hatte sie zuvor bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier und beim Verfassungsschutz angefordert. Das Gutachten nannte mehrere problematische Punkte, die angeblich Pauls Verfassungstreue infrage stellen würden.
Nur wenige Vorwürfe gegen Paul reichten dem Wahlausschuss bereits aus
Zu den Vorwürfen gehören ein Treffen von Paul mit Martin Sellner, dem Chef der Identitären Bewegung in Österreich, sowie Aussagen bei einem AfD-Forum in Ludwigshafen. Dort sprach Paul von einem »Bevölkerungsaustausch« im Stadtteil Hemshof. Diese Punkte reichten dem Wahlausschuss bereits, um Paul die Kandidatur zu verweigern.
Erstes Mal in der Geschichte
Es ist das erste Mal, dass ein Landtagsabgeordneter in Deutschland nicht an einer Kommunalwahl teilnehmen darf. Die Entscheidung zeigt, dass bei AfD-Kandidaten besondere Maßstäbe angelegt werden. Wenn schon wenige entkontextualisierte Aussagen ausreichen, um Politiker vom politische Wettbewerb auszuschließen, dann lässt sich so etwas leicht missbrauchen.


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