Just in der Zeit, in der die Bundesregierung und die Länder eine erneute »Bundesnotbremse« beschließen wollen, eilt die Nachricht durch die Presselandschaft, dass das Bundesverfassungsgericht die letzte »Bundesnotbremse« für rechtens erklärt habe.
Hierbei ging es vor allem um die Schulschließungen, gegen die Eltern und Lehrer geklagt hatten. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Grundrechte nicht gefährdet, weil es sich nur um eine temporäre Maßnahmen von circa zwei Monaten gehandelt habe und weil der Schutz der Gesundheit in solchen Situationen höher zu werten sei als das Recht auf Bildung. Das heißt: Dem Recht auf Schule standen »überragende Gemeinwohlbelange« bezüglich der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden [siehe Bericht »n-tv«].
Was soll man davon halten? Wir werden uns in den nächsten Tagen die Urteilsbegründung nochmals genauer anschauen und davon berichten. Klar ist zunächst, dass das Urteil Wasser auf die Mühlen der Bundesregierung und der Länderregierungen ist, die in den nächsten Tagen eine neue Bundesnotbremse beschließen wollen.
Den Bürgern stehen somit sehr wahrscheinlich weitere harte Einschnitte in Form von Corona-Maßnahmen, Regelungen und Strafankündigungen bei Nichtbefolgung solcher ins Haus.


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