Der massive Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat nun eine neue Hürde zu überwinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am Dienstag ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben [siehe Berichte »WELT«, »n-tv«].
Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«


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