Bundesregierung hätte prüfen müssen

Bundesverfassungsgericht_ EZB-Ankauf von Staatsanleihen teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht verkündete ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben.

Der massive Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat nun eine neue Hürde zu überwinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am Dienstag ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben [siehe Berichte »WELT«, »n-tv«].

Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.