Am heutigen Donnerstag Nachmittag wollen sich die Abgeordneten des Bundestags versammeln, um über den Gesetzesvorschlag zu Paragraf 219a StGB abzustimmen. Der Gesetzesvorschlag zur Lockerung des Werbeverbots für Abtreibung geht auf eine gemeinsame Initiative von CDU/ CSU und SPD zurück. Von daher ist es nahezu ausgeschlossen, dass der Gesetzesplan im Plenum keine Mehrheit findet.
Mehr als sechs Monate dauerte die Debatte um eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibung nach Paragraf 219a StGB an. Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Minister der Großen Koalition auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Danach konnte es plötzlich nicht schnell genug gehen: Nachdem der Gesetzesvorschlag erst Anfang dieser Woche in den Rechtsausschuss überwiesen wurde, steht er heute schon zur Abstimmung auf dem Zeitplan des Bundestags.
Stimmt im Nachgang der Bundesrat zu, wäre der Weg für Ärzte und Kliniken frei, öffentlich wie im Internet auf die medizinische „Dienstleistung“ Abtreibung hinzuweisen (siehe Berichte von Freie Welt hier und hier) Außerdem verpflichtet sich die Regierung mit dem Gesetz, für ein dichteres Netz an Abtreibungsstellen für ungewollt Schwangere zu sorgen. Dazu zählt auch die „Fortentwicklung der Qualifizierung“ im Bereich der vorgeburtlichen Kindstötung zu schaffen.
(hel)


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