Gegen die Stimmen der AfD, FDP und Linken, gegen die Warnungen von Verfassungsrechtlern und Richtern, gegen die Erklärungen von Ärzten und Experten, haben die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD im Bundestag den Weg frei für bundesweite Corona-Verordnungen und nächtliche Ausgangssperren gemacht.
Obwohl zahlreiche Experten erklärt hatten, dass die Fokussierung auf die Inzidenzwerte nichts nütze und einseitig sei, und obwohl Verfassungsrechtler erklärten, dass eine Berufung auf die Inzidenzwerte nicht ausreiche, um massiv die Grundrechte der Bürger einzuschränken, haben die Merkel-Abgeordneten für die totalitären Verordnungen gestimmt.
Was bedeutet dies? Beispiele:
Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, können Paare ab 22 Uhr nicht mehr zusammen auf die Straße.
Autofahrer müssen mit Kontrollen rechnen, auch wenn sie alleine unterwegs sind.
Schulen werden wieder geschlossen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag mit wenigen Ausnahmen der Präsenzunterricht verboten.
Private treffen werden weiter eingeschränkt: Höchstens ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person (Kinder bis 14 zählen nicht mit) treffen. Ausgenommen sind Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Geschäfte bleiben geschlossen oder werden nur beschränkt geöffnet: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie- oder Buchhandels sowie anderer Bereiche soll dann gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.
Dieser Terror soll noch bis Ende Juni gelten. Mindestens.


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