Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Anleihe-Aufkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) in Teilen als verfassungsmäßig eingestuft, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft hatten. Anfangs schien es, als würden das BVerfG und die EU-Kommission aneinandergeraten. Es war sogar vom Gang vor den Europäischen Gerichtshof und Strafmaßnahmen die Rede.
Dann hatte der EZB-Rat einen Lösungsvorschlag parat: Die EZB würde Dokumente zusammenstellen, mit denen, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe erklärt und belegt wird. Die Deutsche Bundesbank soll sie dann Bundesregierung und Bundestag zur Verfügung stellen.
Gesagt getan. Ruckzuck wurden die Dokumente zusammengestellt und dann zur Absegnung an die Bundesbank und schließlich dem Bundestag zur Prüfung zur Verfügung gestellt [siehe Bericht »Welt«].
Die Absegnung durch den Bundestag sollte auffällig schnell noch vor der Sommerpause über die Bühne gehen, was Experten und Kritiker beunruhigt, denn solche umfangreichen Dokumente zu prüfen, dauert normalerweise sehr viel Zeit, wenn man es gründlich machen will. Schließlich handelt es sich um gewaltige Summen.
Im gemeinsamen Antrag der CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP heißt es:
»Der Deutsche Bundestag kommt auf Grundlage des Beschlusses des EZB-Rates und der erhaltenen Dokumente der EZB zu dem Ergebnis, dass den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 enthaltenen Anforderungen an das Durchführen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem PSPP entsprochen wird.«
Und wie angekündigt wurde der Antrag die Mehrheit der genannten Parteien angenommen [siehe Bericht »Stuttgarter Zeitung«]. Einzig die AfD war dagegen. Die Linke enthielt sich.


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