Renten-Steuerpolitik unter Beschuss

Bundesrichter_ Rentenbesteuerung ist verfassungswidrig

Ein Bundesrichter des Bundesfinanzshofes hält die Besteuerung von Millionen Rentnern für verfassungswidrig. Diese sei quasi eine Doppelbesteuerung.

Wie die »Süddeutsche Zeitung« und »Focus« berichteten, ist die Besteuerung der Renten nach Ansicht des Bundesrichters Egmont Kulosa verfassungswidrig. Die Besteuerung der Renten käme einer Doppelbesteuerung gleich, meint er.

Das Bundesverfassungsgericht hatte davor gewarnt. Es hatte schon 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht vorgegeben, dass eine doppelte Besteuerung unbedingt vermieden werden müsse. Dies sei aber nicht vollständig der Fall, konstatiert Kulosa, der auch stellvertretende Vorsitzende des für »Alterseinkünfte und -vorsorge« zuständigen zehnten BFH-Senats ist.

Als »evidente Verfassungswidrigkeit« wertet Kulosa vor allem die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen. Denn wer ab dem Jahr 2040 in Ruhestand geht, muss seine Rente voll versteuern. Voll entlastet wird er jedoch bei den Vorsorgeaufwendungen maximal 15 Jahre lang. Für Kulosa ist klar, dass hier eine doppelte Versteuerung vorliegt.

Jetzt stellt sich die Frage, wie die Politik damit umgeht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki fordert von der Bundesregierung Aufklärung und drohte mit dem Gang zum Bundesverfasssungsgericht. Die Gesetze, die kritisiert werden, stammen noch aus der Zeit von Kanzler Gerhard Schröder.

Sven von Storch

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