Ab August 2018 können wieder Familienangehörige nachgeholt werden

Bundesrat hat Neuregelung beim Familiennachzug gebilligt

Die temporäre Aussetzung des Familiennachzuges bleibt bis August dieses Jahres in Kraft. Dann dürfen in begrenztem Umfang wieder Familienangehörige für subsidiär Schutzbedürftige nachgeholt werden. Dies hat der Bundesrat gebilligt.

Freie Welt

Der Bundesrat hat die Neuregelung beim Familiennachzug gebilligt. Dabei geht es um den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Dies sind Asylanten mit eingeschränktem Schutzstatus. Dieser ist in der Regel zeitlich beschränkt. Für diese Gruppe bleibt zunächst der Familiennachzug ausgesetzt. Dies gilt bis August. Dann sollen wieder rund 1.000 Familienangehörige pro Monat bzw. rund 12.000 pro Jahr nach Deutschland geholt werden. Dies entspricht der Einwohnerzahl einer deutschen Kleinstadt. Diese Zahl ist aber nicht absolut. Es gibt eine Reihe von Ausnahmeregelungen für sogenannte Härtefälle.

Der Entscheidung des Bundesrates war eine Gesetzesneuregelung des Bundestages vorausgegangen, die vom Bundesrat nun abgesegnet wurde. Hauptträger dieser Entscheidung waren die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD.

Zu den 12.000 jährlichen Familiennachzüglern für subsidiär geschützte Asylanten kommen natürlich noch die Familiennachzügler für die sonstigen Asylanten. Außerdem können aus humanitären Gründen noch zusätzliche Asylanten aufgenommen werden.

In Deutschland geht die Aufnahme von Flüchtligen, Asylanten und Migranten an ihre Grenzen. Die Sozialsysteme und das Justizsystem sind sichtbar überlastet. Auch im Alltag zeigen sich zunehmend Konfrontationen, wie der Streit um die Tafeln gezeigt hat.

Sven von Storch

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