BKA hat Unterlassungserklärung unterzeichnet

Bundesbehörden dürfen AfD nicht als rechtsextrem bezeichnen

Das BKA und weitere Bundesbehörden dürfen AfD nicht als mehr »rechtsextrem« bezeichnen. Das BKA hat diese Woche eine diesbezügliche Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Das rechtliche Vorgehen des Bundesvorstandes der AfD hat Erfolg gebracht. Das Bundeskriminalamt (BKA) darf in Stellenanzeigen für Mitarbeiter, die im Themenbereich »Rechtsextremismus« arbeiten sollen, keine AfD-Abbildungen mehr zeigen. Die Behörde hat diese Woche eine diesbezügliche Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Das BKA hatte im Sommer ein im Internet veröffentlichtes Stellenangebot für einen Sachbearbeiter für die »Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus« mit einem Bild versehen, das einen Twitter-Account der AfD zeigt [siehe Bericht »Merkur«].

Das hat weitreichende Konsequenzen. Der Anwalt, der die Unterlassungserklärung erwirkt hatte, kommentierte:

»Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo.«

Die Bundesbehörden müssen nun sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diesen Vorgang offiziell informiert werden. Sollte es zu weiteren Rechtsverletzungen kommen, indem die AfD in offiziellen Stellungnahmen als »rechtsextrem« bezeichnet wird, könnte eine Vertragsstrafe fällig werden.

Sven von Storch

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