Mehr als 100.000 Petitionen verschickt

Bürger fordern_ Gefährder abschieben!

Die Bürger wollen mehr Sicherheit. Potentielle islamistische Terroristen müssen abgeschoben werden. Über die Internetplattform »Abgeordneten-Check« wurden bereits mehr als 120.000 Petitionen der Kampagne »Gefährder inhaftieren und abschieben« an verantwortliche Politiker versandt. Die Kampagne war von der Initiative »Bürgerrecht Direkte Demokratie« unter der Federführung von Sven von Storch gestartet worden.

Über die Internetplattform »Abgeordneten-Check« wurden bereits mehr als 120.000 Petitionen der Kampagne »Gefährder inhaftieren und abschieben« an verantwortliche Politiker versandt. Die Kampagne war von der Initiative »Bürgerrecht Direkte Demokratie« unter der Federführung von Sven von Storch gestartet worden.

Die Petition fordert die Bundesregierung auf, sogenannte Gefährder – potentielle islamische Terroristen – unverzüglich zu inhaftieren und in ihre Heimatländer abzuschieben. Der Gesetzgeber hat dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Bundesregierung muss massiven Druck auf die Heimatländer ausüben, damit sie ihre Staatsbürger zurücknehmen.

Aktueller Hintergrund

CSU-Chef Seehofer hat einen „Masterplan für schnellere Asylverfahren und konsequente Abschiebungen“ angekündigt. Besonders bei Straftätern und Gefährdern unter den Asylbewerbern will er nun härter durchgreifen. Die Bürger haben Herrn Seehofer in den vergangenen Monaten vor allem als Papiertiger kennengelernt, der immer dann zurückwich, wenn es ernst wurde.

Merkels Politik der offenen Grenzen beschäftigt die deutschen Gerichte. In Nordreihen-Westfalen und Schleswig-Holstein ächzen die Verwaltungsgerichte unter der Last der Asylverfahren. Teils 80% aller Verfahren 2017 waren Asylverfahren. Tendenz weiter steigend.

Ein besonders empörender Fall beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht in Hannover. VW hatte einem muslimischen Mitarbeiter, Samir B., gekündigt, der nachweislich Mitarbeiter bedroht hatte („Ihr werdet alle sterben“) und dessen Reisepass 2014 von deutschen Behörden bereits einkassiert worden war, als er mit einer Drohne im Gepäck in syrisches Kriegsgebiet reisen wollte. Wohl kaum, um dort Urlaub zu machen. Freunde von ihm hatten dies in der Folge übrigens geschafft und waren als Kämpfer des Islamischen Staates im „Heiligen Krieg“ getötet worden. Daß Samir B. auch Schriften des militanten Salafisten Pierre Vogel verteilt hatte, ist fast schon eine Nebensächlichkeit.

Die Kündigung wurde nun abgelehnt, eine Vergleichszahlung von 65.000 Euro lehnte Samir B. ab. Begründung des Gerichtes: „Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet.“ Was ist eine solcher konkreter Umstand? Etwa ein Bombenanschlag bei einer Betriebsversammlung mit bis zu 10.000 Mitarbeitern, wie VW es befürchtet? Nächste Instanz nun: Bundesarbeitsgericht.


Der angekündigte Masterplan von Seehofer muß so schnell als möglich her. Gefährder und militante Islamisten tanzen dem Deutschen Staat auf der Nase herum.

Die Länder haben es immer noch nicht vollständig geschafft, die Gesetzesvorlagen des Bundes aus dem Mai 2017 zur Überwachung von Gefährdern mit Fußfesseln in Ihr jeweiliges Landesrecht einzuarbeiten. Und die religiöse Überzeugung einer Person spielt im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum der verschiedenen Landes- und Bundesbehörden keine Rolle. Man schaut auf die Sozialisation, Gewaltbereitschaft und Familienbindung – aber nicht auf einen islamistischen Hintergrund.

Sven von Storch

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