Wie »Apollo News« berichtete, hat das Brandenburger Verfassungsgericht das Versammlungsverbot aus dem ersten Corona-Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt.
Konkret erklärte das Gericht § 5 Abs. 1 und Abs. 3 der damaligen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für nichtig, soweit diese Regelungen Versammlungen betrafen. Damit stellt das Verfassungsgericht unmissverständlich fest: Das pauschale Versammlungsverbot sowie der Genehmigungsvorbehalt für Versammlungen verstießen gegen Artikel 23 der Verfassung des Landes Brandenburg und damit gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren stützt sich auf eine frühere Entscheidung aus dem Sommer 2020, die bereits eine Lockerung des Verbots zugunsten von Versammlungen mit bis zu 150 Teilnehmern ermöglicht hatte.
Die Maskenpflicht wurde hingegen auch rückwirkend als verfassungsgemäß bestätigt. Die Urteile spiegeln eine Abwägung zwischen den eingeschränkten Grundrechten und den gesundheitlichen Maßnahmen wider, wobei das Versammlungsverbot als unverhältnismäßig eingestuft wurde.
Die AfD-Fraktion begrüßte weitgehend das Urteil.
»Dieser Richterspruch ist ein Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte. Es bestätigt, was wir als AfD-Fraktion von Beginn an kritisiert haben: Die Landesregierung hat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorgenommen – und das ohne rechtlich haltbare Grundlage«, erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Christoph Berndt.


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