Sven von Storch startet neue Kampagne auf Civil Petition: Nehmen Sie teil!

Beobachtung von Parteien einstellen_ Meinungsfreiheit und Pluralismus verteidigen

Die Intitiative »Meinungsfreiheit für die Bürger« hat unter der Federführung von Sven von Storch eine neue Kampagne auf der Internet-Platform »Civil Petition« lanciert mit dem Titel: »Beobachtung von Parteien einstellen – Meinungsfreiheit und Pluralismus verteidigen«.

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Die Intitiative »Meinungsfreiheit für die Bürger« hat unter der Federführung von Sven von Storch eine neue Petition und Kampagne auf der Internet-Platform »Civil Petition« lanciert mit dem Titel: »Beobachtung von Parteien einstellen – Meinungsfreiheit und Pluralismus verteidigen«.

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Statt Parteien zu beobachten, sollte lieber für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum gesorgt werden

Stellen Sie sich vor, Volksfeste, Bahnhöfe und Einkaufspassagen wären Orte, an denen Sie sich frei und ungezwungen bewegen können. Sie brauchen sich nicht vor Terroranschlägen zu sorgen, weil ein fähiger Geheimdienst die Bevölkerung schützt.

Der Verfassungsschutz ist ein Totalausfall als Frühwarnsystem für Terror und Spionage. Stattdessen überwacht er demokratisch gewählte Parteien wie Verbrecherorganisationen, schleust V-Männer ein, bespitzelt Abgeordnete und hört ihre Gespräche ab.

Es ist inakzeptabel, dass der Verfassungsschutz in einer so unanständigen Weise gegen frei gewählte Politiker vorgeht. Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem sowas möglich ist. Der Verfassungsschutz schützt nicht das Grundgesetz, sondern die Regierung vor Kritik und Machtverlust. Sagen Sie Nein zu dieser politischen Repression: Unterschreiben Sie bitte die Petition »Beobachtung von Parteien einstellen – Meinungsfreiheit und Pluralismus verteidigen«.

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Die Petition ist an den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerichtet.

Die Petition lautet im Wortlaut:

»An den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, weisen Sie das Bundesamt für Verfassungsschutz an, die Beobachtung von Parteien einzustellen. Deutschland ist nahezu das einzige Land der Welt, dessen Inlandsgeheimdienst demokratisch gewählte Parteien überwacht und beobachtet. Dies ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Der Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenministerium und den jeweiligen Landesinnenministerien unterstellt und damit prinzipiell gefährdet, als Konkurrenzschutz der jeweilig regierenden Parteien missbraucht zu werden. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes ist nicht die Bekämpfung der politischen Opposition, sondern die Bekämpfung von Terrorismus und Spionage. Bitte handeln Sie danach und weisen Sie als dessen oberster Dienstherr den Verfassungsschutz an, die Beobachtung von Parteien einzustellen.«

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Hintergrund:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch die Landesämter für Verfassungsschutz sind keine neutralen Behörden. Es sind weisungsgebundene Ämter, dessen oberster Dienstherr der Bundesinnenminister beziehungsweise die Landesinnenminister sind. Im Zuge dieser Abhängigkeit und parallel zum Aufstieg politisch sehr weit links stehender Parteien hat der Verfassungsschutz Stück für Stück seine parteipolitische Neutralität aufgegeben und widmet sich Aufgaben, für die er nur eine begrenzte Befugnis hat: Die Beobachtung von Parteien.

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen stellt hierzu fest: »Jedes Bauamt in Deutschland ist unabhängiger als der Verfassungsschutz.« Spätestens mit der sachlich äußerst schlicht und dürftig begründeten Hochstufung der Alternative für Deutschland (AfD) zu einer »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« dürfte dies offenkundig sein.

Dazu Maaßen: »Sie müssen wissen, der Verfassungsschutz ist keine unabhängige objektive Behörde, er ist letztendlich ein Teil der großen Organisation Innenministerium. Und der Amtschef wie seine Stellvertreter sind politische Beamte. Und die sind nicht nur weisungsgebunden, sondern sie sind per Gesetz verpflichtet, die politische Linie des Ministers und der Bundesregierung zu vertreten.«

Maaßen fordert, die Beobachtung von politischen Parteien einzustellen. In seiner Zeit als VS-Präsident sei beispielsweise die Beobachtung der Linkspartei beendet worden. Erst mit dem Aufstieg der AfD im Zusammenhang mit der aus dem Ruder gelaufenen Migrationspolitk wurde die Beobachtung von Parteien wieder eingeführt.

Die Kernaufgabe des Verfassungsschutzes, so Hans-Georg Maaßen, solle die Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr sein und nicht die Parteienbeobachtung. Das sei Aufgabe der Öffentlichkeit und der Medien.

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Sven von Storch

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