Dienstanweisungen legen offen:

Behörden und Polizei zeigen keine Entschlossenheit bei Abschiebungen

Anweisung an die Polizei am Flughafen: »Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.«

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) tut momentan so, als sei die Ampel-Regierung fest entschlossen und tatkräftig dabei, illegale Migranten und abgelehnte Asylbewerber abzuschieben.

Doch die Abschiebepraxis ist nach wie vor ineffizient. Vor allen Dingen wird nicht mit dem ausreichenden Nachdruck gehandelt.

Wie die BILD-Zeitung berichtet, greifen die Behörden nicht durch. Das zeige sich beispielsweise an einer absurden Dienstanweisung aus Niedersachsen.

So steht einem Brief der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf folgendes:

»Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.«

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizei-Gewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, beklagt, dass durch solche absurden Dienstanweisungen der Rechtsstaat ad absurdum geführt werde. Besonders bedenklich ist, dass in solchen Szenarien ausgerechnet sich gewaltsam wehrende Personen auf freien Fuß gesetzt werden.

Was soll man davon halten?

Interessant wäre es, zu erfahren, wie viele solcher oder ähnlicher Dienstanweisungen der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Sven von Storch

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