Beatrix von Storch kritisiert die jüngsten Reaktionen von Ursula von der Leyen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur EZB-Ankaufpolitik:
»Die EU, genauer gesagt, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, prüft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, inklusive Strafzahlungen. Sie will ihr Heimatland auf die Anklagebank setzen - und warum? Weil das böse deutsche Bundesverfassungsgericht die rechtswidrigen EZB-Anleihekäufe faktisch als verfassungswidrig erklärt hat.«
Was hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet?
»Was der EuGH dazu zugunsten der EZB entschieden hat sei schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar. Die EZB hat ihre Kompetenzen überschritten. Karlsruhe will uns davor bewahren.«
Und wie reagieren die Parteien?
»Die CDU steht natürlich auf Seiten der EZB, damit die auch in Zukunft weiter unkontrolliert Schrottanleihen aufkaufen kann, und will also das oberste deutsche Gericht entmachten. Das ist eine Machtprobe. Und die Machtfrage lautet: Gilt unser Grundgesetz noch? Ist das Bundesverfassungsgericht noch unsere höchste Rechtsinstanz? Oder liegt alle Macht bei der EU und ihrem EuGH? Auch außerhalb der geregelten Kompetenzen?
Frau von der Leyen und die CDU sagen: Allein der EU-hörige Europäische Gerichtshof darf noch über die EU-Politik urteilen. Das Bundesverfassungsgericht kann diese selbst dann nicht stoppen, wenn die Politik von der EU und von der EZB ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Das heißt: Das Grundgesetz soll außer Kraft gesetzt werden. Das ist die Aufforderung zum Verfassungsbruch und der klare Ruf nach dem Ende jeder deutschen Souveränität.«


Add new comment