Ungeichbehandlung unterschiedlicher Branchen

Beatrix von Storch_ Willkür und Corona-Chaos beenden

»Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten zur Corona-Krise festgestellt: Es gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das heißt eine ungleiche Behandlung von Bürgern und Betrieben ist willkürlich und verfassungswidrig.«

[Siehe hierzu Video auf Instagram und Video auf YouTube]

Die Corona-Regelungen der Regierung und ihre teilweisen Öffnungen folgen dem Prinzip des Chaos. Viele Regelungen und Unterscheidungen sind nicht nachvollziehbar, Festsetzungen von erlaubten Geschäftsgrößen in Quadratmetern sind willkürlich.

Beatrix von Storch kritisiert dies scharf. In ihrer aktuellen Stellungnahme erklärt sie unter anderem:

»Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten zur Corona-Krise festgestellt: Es gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das heißt eine ungleiche Behandlung von Bürgern und Betrieben ist willkürlich und verfassungswidrig. [...]«

»Derzeit herrscht die reine Willkür: Baumärkte dürfen öffnen, Kirchen aber nicht. Warum soll es schwerer sein im Gottesdienst einer Kirche die Abstandsregeln einzuhalten als in der Schlange ein einer Baumarktkasse? Geschäfte bis 800 qm dürfen öffnen, Geschäfte mit 900 qm nicht.«

»[...] Lokale, Restaurants und Gaststätten droht die Pleite. [...] Der Tourismus ist für viele Teile Deutschlands lebensnotwendig. Wenn dieser völlig zusammenbricht, Hotels schließen und Gäste ausbleiben, werden ganze Regionen veröden.[...]«

»Auch, wenn es der Bundeskanzlerin nicht gefällt, diese Öffnungs-Diskussion müssen wir führen und wir werden sie führen. [...]«


[Siehe hierzu Video auf Instagram und Video auf YouTube]

Sven von Storch

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