Eingeschränkte Meinungsfreiheit: 1.000 Euro Strafe, weil sie »Markus« gesagt hat

Beatrix von Storch will juristisch gegen Einschränkung der Meinungsfreiheit klagen

Beatrix von Storch will juristisch gegen das von Katrin Göring Eckardt verhängte Ordnungsgeld vorgehen. Es geht auch generell um die Meinungs- und Redefreiheit.

[Siehe hierzu Video von Beatrix von Storch auf INSTAGRAM HIER]

[Siehe hierzu Beitrag der WELT HIER]

Katrin Göring Eckardt verteidigte die Verhängung des Bußgeldes von 1.000 Euro gegen Beatrix von Storch mit der Begründung, dass es sich um eine transfeindliche Äußerung gehandelt haben soll.

Doch was hat Beatrix von Storch gesagt? Sie hat »Markus« gesagt.

Beatrix von Storch erklärte, dass sie nicht leugne, auf Ganserer angespielt zu haben. Sie erklärte auch: »Im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes das Wort ›Markus‹ nicht mehr aussprechen zu dürfen, ist abstrus«. Und sie ergänzte: »Ich rief nicht ›Tessa Ganserer ist ein Mann‹ oder ›Tessa Ganserer ist keine Frau‹«.

Beatrix von Storch meinte, es sei keine Herbwürdigung zu jemanden »Markus« zu sagen, der »Markus« im Pass heißt.

Weil ihr Einspruch gegen das Ordnungsgeld abgelehnt wurde, will Frau von Storch weitere Rechtswege prüfen und ggf. vor das Verfassungsgericht gehen. Es gehe immerhin um die Rede- und Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert sei.

»Ich klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Für die Freiheit, die Wahrheit aussprechen zu dürfen!«

[Siehe hierzu Video von Beatrix von Storch auf INSTAGRAM HIER]

[Siehe hierzu Beitrag der WELT HIER]

Sven von Storch

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