Polen, Ungarn und Tschechien sollen nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs in der Migrationskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, heißt es aus dem EuGH [siehe Bericht »t-online«].
Zum EuGH-Urteil gegen Tschechien, Ungarn und Polen wegen Verstößen gegen Ratsbeschlüsse bei der Umverteilung von Asylanten innerhalb der EU erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD:
»Tschechien, Ungarn und Polen haben sich geweigert, den Beschluss der EU umzusetzen und für die gescheiterte EU-Asylpolitik in ihren Ländern die Folgen zu tragen.
Das EuGH-Urteil greift in unerträglicher Weise in die Souveränitätsrechte dieser Länder ein und macht die AfD-Forderung nach Reform der EU an Haupt und Gliedern noch dringlicher.
Solch unangemessene Eingriffe in die nationale Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten lehnen wir vehement ab. Das Asylrecht gehört in die Hand der Nationalstaaten und nicht nach Brüssel.«


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