Im Interview mit Peter Weber in dessen Sendung »Hallo Meinung« erinnert Beatrix von Storch an das jüngste Gerichtsurteil, nachdem sie nicht belangt werde, weil sie von »dreckigen Correctiv-Lügen« gesprochen habe. Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es wurde auch auf die Sendung von Sandra Maischberger eingegangen, in der Beatrix von Storch mit Maischberger und Philipp Amthor diskutierte. Immer wieder sei zu beobachten, wie Vertreter der AfD überproportional häufig unterbrochen werden. So auch diesmal bei Beatrix von Storch. In 10 Minuten Redezeit wurde sie circa 33 mal unterbrochen.
Und anstatt auf Themen einzugehen, die die Bürger bewegen, werden AfD-Politiker im Fernsehen immer mit Vorwürfen zu ihrer eigenen Partei konfrontiert, so dass keine Redezeit zu politisch relevanten Themen bleibt. »Die Fragen, die gestellt werden müssten, werden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gestellt«, fasst von Storch die Problematik zusammen.
Sowohl bei den Medien-Berichten als auch bei Ermittlungen gegen Politikern werde mit zweierlei Maß gemessen. Während bei Union-Politikern trotz großer Skandale die Ermittlungen während der Wahlkämpfe ruhen oder zumindest nicht darüber berichtet wird, wird bei AfD-Politikern besonders während der Wahlkämpfe über mögliche Skandale berichtet.
Ein Beispiel sei, wie nun die großen Mainstream-Medien über die schwerwiegenden Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stepahn Kramer, NICHT berichten, obwohl die alternativen Medien voll davon sind.
Die Mainstream-Medien würden ihrer Aufgabe, nämlich als vierte Gewalt im Staat den Mächtigen auf die Finger zu schauen, nicht gerecht. Stattdessen werde die Macht der Mächtigen geschützt und die Opposition angegangen.


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