Beatrix von Storch klagt vor dem BVerfG gegen das Bundestagspräsidium

Beatrix von Storch_ Karlsruhe muss Wahrheit im Bundestag schützen

»Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird.«

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, hat gegen zwei gegen Sie ergangen Ordnungsrufe ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrengt. Beatrix von Storch teilt dazu mit:

»Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird. Ich hatte den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet, was er sowohl im juristischen als auch im biologischen Sinne unstrittig ist. Wenn die Benennung der Wahrheit für eine SED-Erbin schwer zu akzeptieren ist, kann man das mit ihrer persönlichen Historie noch erklären. Für den Bundestag ist es aber schlechthin undenkbar, dass das Aussprechen der Wahrheit strafbewehrt ist und damit faktisch eine Pflicht zum Lügen besteht. Kritische Abgeordnete mundtot zu machen, erinnert an unselige Ostblockzeiten. Darum: Wehret den Anfängen. Aus diesem Grund klage ich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bundestagspräsidium, vertreten durch dessen Vizepräsidentin Petra Pau, und gegen die von ihr erlassenen Ordnungsmaßnahmen gegen mich. Diese dürfen und können keinen Bestand haben. In einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat wird die freie Rede im Parlament, zumal das Aussprechen der Wahrheit, nicht pönalisiert.

1. Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 meine beiden Einsprüche gegen zwei Ordnungsrufe zurückgewiesen. Als AfD-Bundestagsabgeordnete hatte ich gegen zwei in der 136. Plenarsitzung (15.11.23) von der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erteilte Ordnungsrufe Einspruch eingelegt. Die Ordnungsrufe hatte ich während der Plenardebatte zu TOP 5 ‚Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag‘ erhalten, nachdem ich den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet habe.

2. Nachdem die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz beendet war, habe ich in den sozialen Netzwerken unter X (vormals Twitter) die Ordnungsrufe kommentiert. Dafür wurde gegen mich von der sitzungsleitenden Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt.

3. Im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt mich mein Bundestagskollege, Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, als Verfahrensbevollmächtigter.

4. Die AfD-Bundestagsfraktion unterstützt meine Klage.

5. Das Bundesverfassungsgericht hat das Aktenzeichen 2 BVE 16/23 vergeben.«

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.