Verwaltungsgericht Köln: AfD darf nicht mehr "gesichert rechtsextrem" genannt werden

Beatrix von Storch: Gerichtsurteil und Gutachten entlasten AfD in allen wichtigen Punkten

Beatrix von Storch: "Für die zentralen Punkte Demokratie, Rechtsstaat, Haltung zum Nationalsozialismus und Antisemitismus muss selbst der Verfassungsschutz einräumen: Es gibt keinen Grund für eine Einstufung der AfD als rechtsextrem."

Beatrix von Storch


Siehe Video-Statement von Beatrix von Storch HIER

Siehe Video-Statement von Beatrix von Storch auf YouTube HIER

Das Verwaltungsgericht Köln hat aktuell entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf.

In einem Statement auf X hat Beatrix von Storch zum jüngsten Gerichtsurteil über die Einstufung der AfD durch den Bundes-Verfassungsschutz kommentiert: 

"Dass der VS mit seinem Gutachten eine ganz dünne Suppe gekocht hat, konnte jedem klar sein, der dessen 'Geheim-Gutachten' gelesen hat. Dass das Gutachten die AfD sogar bei allen wichtigsten Punkten entlastet hat, wurde verschwiegen. Darum hier noch einmal meine Zusammenfassung, was wirklich in dem Gutachten stand."

In dem Video-Statement hatte Beatrix von Storch erklärt, dass das eigentlich geheime, über 1000 Seiten umfassende Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD die Partei in den entscheidenden Punkten weitgehend entlastet.

In allen wichtigen Bereichen fehlen belastende Erkenntnisse

Der Verfassungsschutz habe trotz jahrelanger Überwachung keine Beweise dafür gefunden, dass die AfD das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, den Nationalsozialismus verherrlichend oder apologetisch behandelt oder antisemitisch agiert – in allen diesen Bereichen fehlten belastende Erkenntnisse, teilweise werde die AfD sogar explizit entlastet (z.B. keine chiffrierten antisemitischen Äußerungen im Bundesverband).

Der einzige verbliebene zentrale Vorwurf, auf dem die Einstufung als rechtsextrem letztlich beruhe, sei der ethnisch-kulturelle Volksbegriff der AfD. Dagegen wendet von Storch ein: Dieser Begriff liege dem Grundgesetz selbst zugrunde (Art. 116 GG), sei in früheren Parteien (CDU, SPD etc.) völlig normal gewesen und vom Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich als nicht verfassungsfeindlich eingestuft worden – solange er nicht zu rechtlicher Diskriminierung von Deutschen mit Migrationshintergrund führe. 

Genau solche Forderungen lägen der AfD aber nicht vor; der Verfassungsschutz habe dafür keine Belege.

Zusammengefasst sei das Gutachten daher inhaltlich dünn und "reine Luft": Es entlaste die AfD in allen wirklich relevanten Extremismus-Vorwürfen, während der Hauptvorwurf haltlos und verfassungsrechtlich unhaltbar ist.

DIE REDE IM WORTLAUT:

Wörtlich erklärte Beatrix von Storch im Video:

"Nun ist es also raus. Das Geheimste aller geheimen Geheimgutachten über die AfD. Und deswegen weiß jetzt auch die ganze Welt, warum die Regierung das unter Verschluss halten wollte. 

Denn das Gutachten fördert erstaunliche Erkenntnisse zu Tag. Was von der Mainstream-Presse, die das geheime Geheimgutachten natürlich schon vorher bekommen hatte, verschwiegen wurde, weite Teile des Gutachtens entlasten die AfD.

"Es gibt keinen Grund für eine Einstufung der AfD als rechtsextrem"

Für die zentralen Punkte Demokratie, Rechtsstaat, Haltung zum Nationalsozialismus und Antisemitismus muss selbst der VS einräumen, es gibt keinen Grund für eine Einstufung der AfD als rechtsextrem. 

Das steht da genauso drin. 

Zu der Begrifflichkeit im Gutachten. Wenn im Gutachten steht, keine Gewissheit, dann heißt das, der VS hat trotz jahrelanger Überwachung und Bespitzelung keine Beweise gefunden, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen. 

Gehen wir das Gutachten im Einzelnen durch. 

erstößt die AfD gegen das Demokratieprinzip, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen? 

Das VS-Gutachten sagt keine Gewissheit, also nein. Der VS muss einräumen, Seite 1035, Zitat, Demokratie als Staatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland wird nicht explizit angegriffen. 

"AfD verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip"

Verstößt die AfD gegen das Rechtsstaatsprinzip, das eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigt? 

Das VS-Gutachten sagt keine Gewissheit, also nein. Der VS stellt fest, Seite 1037, dass keine, Zitat, im Hinblick auf Bestrebungen gegen das Rechtsstaatsprinzip zur Gewissheit verdichteten Erkenntnisse vorliehen. 

Positioniert sich die AfD zum Nationalsozialismus in einer Weise, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen? 

Das VS-Gutachten sagt keine Gewissheit, also nein. Der VS muss zugeben, Seite 1038, Zitat, "verherrlichende oder apologetische Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus waren nicht prägend für die AfD". 

Ist die AfD antisemitisch, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen? 

Das VS-Gutachten sagt keine Gewissheit, also nein. Mehr noch, der VS entlastet die AfD ausdrücklich, Seite 1034, Zitat: "in Bezug auf den Bundesverband konnten im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung keine, auch keine chiffrierten antisemitischen Äußerungen festgestellt werden". 

Die AfD ist ausweislich des Gutachtens, also nicht demokratiefeindlich, nicht rechtsstaatsfeindlich, nicht NS-nah und auch nicht antisemitisch in einer Weise, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen. Es steht da genauso drin. Schwarz auf Weiß. 

Die Diskussion um den ethnisch-kulturellen Volksbegriff

Warum wird die AfD dann trotz allem als rechtsextrem eingestuft?

Nun, der zentrale Pfeiler des VS-Gutachtens ist der Vorwurf, die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff.

Ethnisch-kultureller Volksbegriff heißt, nationale Identität ist auch eine Frage von Sprache, Kultur, Geschichte und Herkunft. Deutschland ist also nicht nur irgendwie so ein Siedlungsgebiet, sondern Deutschland hat irgendetwas, das es spezifisch deutsch macht, aus sich selbst heraus. 

Der Vorwurf, dass die AfD einen solchen Volksbegriff vertritt, ist die Basis für die Hochstufung als gesichert rechtsextrem.

Doch damit gibt es drei große Probleme. Erstens, dem Grundgesetz selbst liegt ein ethnisch-kultureller Volksbegriff zugrunde. Artikel 116 Grundgesetz sagt, Zitat: "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder, wer als Flüchtling oder Vertriebener, deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme gefunden hat." 

Das Bundesvertriebenengesetz definiert das dann noch einmal ausdrücklich in § 6, Zitat: "Deutscher Volkszugehöriger ist, wer sich zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dies durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird." 

Alles sehr gesichert, sehr rechtsextrem und mal so gar nicht geheim. 

Zweitens, bis zum Einzug der Grünen im Bundestag hat praktisch jede im Parlament vertretene Partei. Von CDU, CSU über FDP bis hin zur alten SPD das deutsche Volk auch als historische und kulturell gewachsene Gemeinschaft Begriff war klarestens. 

Nach dem Maßstab bis BRV heute wären Helmut Kohl und Helmut Schmidt ganz gesichert, ganz rechtsextrem. 

"Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff als solcher ist nicht verfassungsfeindlich"

Und drittens, der VS ignoriert das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das genau das festgestellt hat. Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff als solcher ist nicht verfassungsfeindlich, nicht verfassungswidrig, sondern er liegt unserem Grundgesetz zugrunde. 

Im VS-Gutachten muss der VS zähleknirschend auf Einräumseite 35, Zitat, das OVG NRW sieht dabei nicht bereits die rein deskriptive Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs als beachtlich ab. 

Das heißt, davon auszugehen, dass es ein deutsches Volk gibt, das sich durch Kultur und Herkunft definiert, ist ausdrücklich nicht verfassungsfeindlich. 

Verfassungsfeindlich wäre es, wenn Deutsche ohne und Deutsche mit Migrationshintergrund in zwei unterschiedlichen Klassen eingeteilt werden und aufgrund der Herkunft rechtlich ungleich behandelt werden soll. Das würde sich tatsächlich gegen das Grundgesetz richten. Doch es gibt tatsächlich niemand in der AfD, der das fordert. 

Das OVG Münster hat festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Beweissammlung zum Verdachtsfall keine Beispiele gefunden hat, in denen eine rechtliche Diskriminierung von Deutschen mit Migrationshintergrund gefordert wird. 

Das hat sich auch in dem jetzigen VS-Gutachten nicht geändert. Das wichtigste an den Haaren herbeigezogene Beispiel, das der VS nach jahrelanger Überwachung der AfD vorträgt, ist die Forderung nach einem der Reparote. 

Fazit: 

In allen relevanten Punkten, die den Vorwurf des Rechtsextremismus begründen würden, Demokratiefeindlichkeit, Rechtsstaatsfeindlichkeit, Verhältnis zum Nationalsozialismus und Antisemitismus, wurde die AfD entlastet durch das VS-Gutachten.

Der zentrale Vorwurf gegen die AfD, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis zu haben, ist nicht verfassungsfeindlich. Und der Vorwurf, dass die Arkti Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund rechtlich ungleich stellen will, was verfassungsfeindlich wäre, ist eine reine Unterstellung. 

Bei genauerer Betrachtung erweist sich also das über tausendseitige Gutachten als reine Luften. Vielen Dank für nichts, lieber Verfassungsschutz."

Sven von Storch

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Kommentare

Ein schwarzer Tag für die globalistischen Deutschlandabschaffer und für all jene, die befürchten, daß AfD-Abgeordnete ihnen die Pfründen wegnehmen.

Aber - da ist ja noch der Vorwurf, daß AfD-Abgeordnete befreundete Personen angestellt haben. Die anderen Parteien tun das zwar auch, aber wo kommen wir hin, wenn die AfD das auch praktiziert?

Und worüber sonst könnte man in der Tagesschau so ausführlich berichten?

 

... warum die AfD nicht längst in ihrer
Satzung klipp und klar gemacht hat,
dass die Partei, ohne jeglichen
Zweifel, der FDGO verpflichtet ist -
damit den üblichen Infiltratoren,
Schnüfflern, und Saboteuren der
Boden komplett entzogen ist, und
den "Hallali-Bläsern" vom "Schundfunk"
jeglicher Wind aus den Segeln genommen
wird.

Die AfD kann wirklich nur an sich selbst scheitern.

["...Wenn im Gutachten steht, keine Gewissheit, dann heißt das, der VS hat trotz jahrelanger Überwachung und Bespitzelung keine Beweise gefunden..."]

Dennoch braucht es bei den verborten Politikern und ihren Polemikern in den Talkrunden Monate, bis sie sich weinend an diese Tatsache gewöhnen. Dass heißt auch nicht, die AfD hätte erst mal Ruhe. Im Gegenteil. Plötzlich und unerwartet schnüffelt und recherchiert man über alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der AfD, da wird Vetternwirtschaft aufgebauscht und Kreuz und Querverbindungen in den Familien gesucht.  Worauf ich hinaus will, die suchen das Schwarze unter den Fingernagel, stoßen Grabsteine um, schnüffeln in Meldeämtern, buddeln alle Biografien um, um ersazweise doch noch ein Hetz & Hassnarrativ aufrecht zu erhalten. Dabei sollten gerade die Altparteien sich an die Nase fassen. Mit anderen Worten, man schnürt eine neues Paket um irgendwas der AfD juristisch anzulasten. Der Kampf ist erst dann vorbei, wenn es den Deutschen erst richtig schlecht geht, weil unsere Sozialkassen geplündert, die Messermorde und Attacken im Stundentakt erfolgen. Wenn ich mir die TV-Runden zur BW-Landtagswahl mit Hagel und Özdemir anhöre, die Grünen wieder Stimmenzuwächse kriegen, und alle gemeinsam wie die Blöden jeden Kontext suchen, Herrn Frohmeier eines auszuwischen, die CDU gern mit den Grünen koalieren würde, sagt mir, es geht den Menschen in Baden-Württemberg sehr gut, top Wirtschaftsdaten, keine Migrationsprobleme, Alltagsprobleme im grünen Bereich... Özdemir in arroganter Hochform, er demonstriert schon mal den Chef.  Schon erstaunlich aber, dass diese Hetzer und Nichtskönner es nötige haben linke und Grüne Berufsklatscher ins Studio einzuladen. Fazit: krank...krank...krank und nochmals krank.

Else Schrammen

27.02.2026 | 14:56

Impertinent, das Kölner Verwaltungsgericht! Die AfD von den Sünden freiszuprechen! Was haben sich die Richter nur dabei gedacht? Schon im März sind zwei Landtagswahlen, im Septemer nochmals drei. Wie wirkt sich dieser Freispruch wohl auf das Wahlverhalten der Bürger aus? Werden noch mehr Wähler zu den Blauen überlaufen? Der Richterspruch ist eindeutig Wahlbeeinflussung (werden die Schützer "unserer Demokratie ausrufen)!

 

famd

27.02.2026 | 19:39

In reply to by Else Schrammen

Wir brauchen nicht weit zurück denken. Die aus der Luft gegriffenen Schmähorgien und Nazi-Unterstellungen begannen mit Merkel, Haldenwang, Faeser, und einigen anderen Durchbrennern, weil die Regierung merkte, durch das Aufwachsen der AfD
gerät das Geschäftsmodell der BRD-GmbH ins Wanken. 

Mehr noch, die Zitteranfälle der plötzlich erkannten Bedrohungslage durch die AfD reichen bis zum EU-Clan und den USA. Die Doktrin einer globalen Macht eines schaurigen Systems von Globalisten, die nicht einmal vor Massenmord, künstlicher Verarmung, Verdummung und durch künstliche Viren zurückschrecken und ihren Plan der Übernahme Russlands in Gefahr sahen, weil die AfD etwas anderes will. Was diese Globalisten noch vor 5 Jahren nicht erahnten, durch die Folgen der absichtlich gesteuerten Migrationswellen fanden viele Menschen (Wähler) ihre einzige Hoffnung in der AfD, um per Demokratie diesen Spuk der Globalisten zu beenden. 

Von einem Tag auf den anderen gab es im globalistischen Westen eine Alarmstimmung - insbesondere unter den Leuten, den Atlantikern, die mit allen Mitteln ein Aufkeimen eines Wiederstandes verhindern wollten. 

Man lese das Programm der AfD und vergleiche es mit den Kriegsvorbereitungen des Westens seit 2014 und ggf. davor. In diesem Programm wird unter anderen auch die Grundlage vernünftiger Beziehungen durch Handel und fairer Ökonomie mit allen Ländern betont. Erhaltung kultureller Werte einer deutschen Nation sind das Mindeste, Sicherheit und Ordnung für alle. Das ist der Würgestrick gegen unsere bekloppten De-Industrialisierer, moralisch Abartigen und Menschenfeinde im kulturmarxistischen Gewand. 

Die Nazikeulen waren von Experten des Tiefen Staates erdacht, ein ausgeklügeltes Narrativ der Regierung, um allein damit die AfD pauschal zu verunglimpfen und die Bürger aufzuhetzen. Doch ich kann mich nicht erinnern, dass Mitglieder der AfD Ausländer angegriffen, Trafostationen abgefackelt, Bahn-Infrastrukturen lebensgefährlich sabotiert oder Mitglieder anderer Parteien auf der Straße erschlagen, bedroht oder deren Autos oder Häuser angegriffen hatten. Wer in diesem Land wirklich die Menschen in all den Belastungen in Unruhe versetzte, weigerten sich damals diese wahren Faschisten Merkel, Haldenwang und Faeser sowie die heutigen Regierungsmitglieder der Altparteien einzugestehen - weil sie diese Horror-Transformation  wollen - Menschen per Gewalt einzuschüchtern. Die einzigen, die zugedröhnt an diese Lügen glauben, sich verheizen lassen, sind die Fanatiker mit ihren bunten gegenderten Flaggen dieser Radikalen Pharisäer Klingbeil, Merz, Özdemir, van Aken, Reichinnek, Dröge..u.s.w.    

aber... die stugarter halbdackel wählen wieder ihr cdu und linksgestötrten... stugert muss erst richtig pleite sein und alle gelder gestopt.... und dann ist es auch zu spät... alice erlöse uns...

"Ethnisch-kultureller Volksbegriff" ist eine Wortschöpfung des politischen Gegners, die man sich nicht zueigen machen sollte. Es gibt einen ethnischen Volksbegriff und einen kulturellen Volksbegriff; beide sind zu unterscheiden und nicht miteinander zu verkleben. Es ist gerade eine Errungenschaft der deutschen Geistesgeschichte von Herder bis Meinecke, diesen Unterschied klar benannt und in der Auffassung Deutschlands als "Kulturnation" das entscheidende Merkmal herausgearbeitet zu haben. Nicht das ethnische, sondern das kulturelle Element ist in Deutschland volksbildend gewesen. Das paßt den Linken nicht, deswegen haben sie den Unterschied eingeebnet. Darauf sollte man sich nicht einlassen.

Jedes Kind in der Schule hat begriffen das wir Kommunisten an der Macht haben.Dazu der Schundfunk sowie Medienkasper die sich lächerlich gemacht haben .Die Regierung ist fertig aber sowas von.Kasperbude Bundesregierung.AFD macht weiter so und ihr kommt dahin wo der Bürger es will .

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