Berliner Kopftuchverbot gekippt

Beatrix von Storch_ BVerfG stärkt muslimische Verfassungsfeinde

»Das muslimische Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islam, der undemokratisch und freiheitsfeindlich, aggressiv und expansiv ist. Dieses muslimische Kopftuch ist ab jetzt offiziell vom Bundesverfassungsgericht an unseren Schulen zugelassen. Warum? Weil politisch gewollt.«

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht. Damit steht das Berliner Neutralitätsgesetz für die Schulen vor dem Aus. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2020 einer Berliner Klägerin eine Entschädigung zugesprochen, die wegen »Diskriminierung« geklagt hatte. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin dann Verfassungsbeschwerde eingelegt, die jedoch nicht angenommen wurde.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:

»Das muslimische Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islam, der undemokratisch und freiheitsfeindlich, aggressiv und expansiv ist. Dieses muslimische Kopftuch ist ab jetzt offiziell vom Bundesverfassungsgericht an unseren Schulen zugelassen. Warum? Weil politisch gewollt. Die Islamisierung Deutschlands schreitet weiter voran, vom höchsten Gericht gefördert. Während im Iran Mädchen und Frauen vom Mullah-Regime gefoltert und ermordet werden, weil sie ihr muslimisches Unterdrückungs-Kopftuch, das Machtsymbol eines primitiv-brutalen muslimischen Patriarchats, ablegen und für die Freiheit kämpfen, dürfen Islamistinnen im deutschen Schuldienst jetzt Propaganda machen für den politischen Islam. Das widerspricht den Werten unseres Grundgesetzes, aber anscheinend nicht den Werten des von Altparteien besetzten Bundesverfassungsgerichts. Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiter entschlossen für die Freiheit und gegen die Islamisierung Deutschlands kämpfen.«

Sven von Storch

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