AfD prangert an:

Ampel-Regierung ignoriert begründete juristische Kritik an der Corona-Gesetzgebung

Der Bundestag hat am Donnerstag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zahlreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit für eine weitere Fortsetzung von staatlichen Grundrechtseingriffen unter Berufung auf die »Corona-Pandemie« gesorgt.

Der Bundestag hat am Donnerstag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zahlreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit für eine weitere Fortsetzung von staatlichen Grundrechtseingriffen unter Berufung auf die »Corona-Pandemie« gesorgt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi begründet die Ablehnung:

»Die Regierungsfraktionen machen mit ihrem heute beschlossenen Gesetz nicht nur Deutschland zum einsamen Geisterfahrer in Europa. Sie ignorieren auch die vielfältige und begründete juristische Kritik, die sowohl in dem Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses als auch in der jüngsten Sachverständigenanhörung vorgetragen wurde. So enthält das Gesetz weiterhin die verfassungsrechtlich hoch bedenkliche Konstruktion, wonach der Bundestag durch einen einfachen Beschluss eine ‚epidemische Lage‘ feststellen und damit die Exekutive zu ebenso weitreichenden wie inhaltlich unbestimmten Abweichungen von geltenden Gesetzen ermächtigen kann.

Auch die Tatbestandsvoraussetzungen, unter denen die Länder in diesem Winter wiederum Grundrechtseingriffe bis hin zu Demonstrationsverboten verordnen können, sind viel zu unbestimmt und eröffnen einen Raum der Willkür, den es in einem Rechtsstaat so nicht geben sollte.«

Sven von Storch

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