Erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes: »Einrichtungsbezogene Impfpflicht«

Ampel-Mehrheit im Bundestag hat erste Teilimpfpflicht beschlossen

Der Bundestag hat erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört auch eine Teilimpfpflicht: Wer in Kliniken oder Heimen tätig ist, muss künftig geimpft oder genesen sein.

Die Impfpflicht kommt. Sie kommt Schritt für Schritt. Der erste Schritt ist getan: Der Bundestag hat erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört auch eine Teilimpfpflicht: Wer in Kliniken, Alten- oder Pflegeheimen tätig ist, muss künftig geimpft oder genesen sein [siehe Bericht »n-tv«]. Genannt wird dies »einrichtungsbezogene Impfpflicht«.

Die einzige Möglichkeit, sich von der Impfpflicht zu befreien, besteht darin, ein medizinisches Attest vorzuweisen, das belegt, dass man aus medizinischen Grünen sich nicht gegen Corona impfen lassen kann. Es darf auch kein einrichtungsbezogenes Personal mehr eingestellt werden, dass nicht geimpft oder genesen ist.

Im Januar will der Bundestag über eine mögliche allgemeine Impfpflicht beraten und ggf. beschließen. Diese würde dann wohl ab Februar oder März in Kraft treten können.

Sven von Storch

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