Beschlüsse der Ampel werden immer radikaler

Ampel beschließt Kfz-Versicherungspflicht sogar für kleine Rasenmäher-Traktoren

Ab 2025 sollen Aufsitzrasenmäher Kfz-Haftplichtsteuerpflichtig werden. Bislang konnten diese mit der normalen Haftpflichtversicherung (privat oder betrieblich) abgedeckt werden.

Die Bauern sind deutschlandweit empört, weil sie nun Kfz-Steuer auf Traktoren (Trecker, Schlepper), Mähdrescher und andere Landmaschinen zahlen sollen.

Doch die Beschlüsse der Ampel sind noch viel irrer und radikaler, als viele es sich vorstellen können.

So sollen ab dem 1. Januar 2025 auch Kleinstfahrzeuge ( 6-20 km/h) für den Garten mit einer Kfz-Haftplfichtversicherung belastet werden [siehe Bericht »Stiftung Warentest«]. Bislang konnten diese mit der normalen Haftpflichtversicherung (privat oder betrieblich) abgedeckt werden. Bereits im Oktober war eine heftige Debatte darüber entbrand [siehe Bericht »Süddeutsche Zeitung«].

Dies betrifft dann auch kleine Gabelstapler und die unter Hobby-Gärtnern beliebten Aufsitzrasenmäher, selbst dann, wenn sie deutlich langsamer als 20 km/h sind. 

Sven von Storch

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