Können Journalisten noch unabhängig berichten, wenn die Regierung ihnen Steuermittel für deren Arbeit zukommen lässt? Welche Auswirkungen hat es auf politische Teilhabe und Meinungsbildung der Bürger, wenn die Medienvertreter von Bundesbehörden für »Moderationen, Texte, Lektorate, Fortbildungen, Vorträge und andere Veranstaltungen« entlohnt werden?
Gerade in dieser Verschleierung von journalistischen Nebentätigkeiten sehen Vertreter der AfD einen Verstoß gegen den Pressekodex und eine Verletzung des freien, unabhängigen Informationsrechts der Bürger. Außerdem sieht die AfD in der Auskunftsverweigerung ihr parlamentarisches Fragerecht verletzt und hat deshalb im September Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht.
Zum Hintergrund: Bereits im November 2022 hatte eine Gruppe Abgeordneter um das AfD-Gründungsmitglied Martin Renner bei der Regierung das erste Mal angefragt. Die Abgeordneten wollten wissen, welche Zahlungen die Bundesministerien an Journalisten der Öffentlich-Rechtlichen wie privatrechtlichen Medien geleistet haben. Da die Antwort der Bundesregierung mehr als dürftig ausfiel, startete die AfD-Gruppe noch vier weitere Anfragen. Darauf folgten weitere unvollständige Antworten der Bundesregierung. Bis heute haben nicht alle Bundesminister transparent gemacht, wie hoch die Finanzzuflüsse an welche Journalisten für welche Tätigkeiten ausgefallen sind: die Familienministerin, die Bauministerin, die Innen- und die Außenministerin.
In einer ihrer Antworten verweist die Regierung, dass die Klarnamen der Journalisten dem VS-Grad (Verschlussache) unterliegen, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Dagegen argumentieren die AfD-Vertreter, dass die Namen von Journalisten gerade wegen ihrer beruflich exponierten Stellung nicht dem gleichen Datenschutz unterliegen wie normale Bürger.
Wie der Abgeordnete Martin Renner berichtet, habe sich die Bundesregierung selbst nach vier Anfragen geweigert, die Klarnamen der Journalisten öffentlich zu kommunizieren und die Projekte und Zuwendungen offenzulegen. Renner selbst seien zwar alle Daten und Summen bekannt. Die Öffentlichkeit wird sie aber nicht erfahren, weil die Regierung ihr Antwortdokument unter Geheimschutz gestellt hat. Jede Weitergabe der Informationen sei für Renner strafbewehrt und damit verunmöglicht. Beitrag auf jouwatch siehe hier.
Mit ihren Zahlungen an Journalisten verschiebe die Bundesregierung insgesamt das Verhältnis einer sich prinzipiell staatsfern zu organisierenden Presse hin zu einem politisch wohlgefälligen Mediendienstleister, der nicht mehr unabhängig sei. Der »besondere Charme und die besondere Nützlichkeit einer verdeckten, geheimen, verborgenen Finanzierung von Journalisten« sei, so heißt es in der Klageschrift, sie vor den Bürgern zu verschleiern. So werde »der Schein einer freien Presse gewahrt«.
Gastbeitrag der Initiative Meinungsfreiheit


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