Der dem Bundesinnenministerium unterstellte Inlandsgeheimdienst »Bundesamt für Verfassungsschutz« hat die AfD als »gesichert rechtsextrem« eingestuft. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das verkündet. Aber Einsicht in die Akte bekommt die AfD nicht. Nur einige Beispiele wurden an ausgewählte Presseorgane durchgegeben. Das ist juristisch hoch fragwürdig. Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr.
Doch warum bleibt das Dossier geheim? Besteht die Sorge, dass die Argumente angefochten werden könnten?
Es gibt eine weitere Vermutung, die sehr viel naheliegender ist: Im Bericht werden vermutlich auch Informationen von V-Leuten, die der Verfassungsschutz eingeschleust hat, enthalten sein. Vielleicht sind einige V-Leute sogar als »agent provocateur« in Erscheinung getreten?
Tatsächlich ist bereits durchgesickert, dass man sich tatsächlich wohl auf den »Quellenschutz« beruft [siehe Bericht »Apollo News« mit Bezug auf einen Bericht der NOZ].
Doch damit verliert das Gutachten auch seine Aussagekraft. Vor allen Dingen, wenn nicht geklärt werden kann, ob V-Leute AfD-Mitglieder zu bestimmten Aussagen provoziert haben oder vielleicht sogar selbst kritische Aussagen tätigten, die dann der AfD angelastet werden.
Juristisch ist sehr viel aufzuklären.


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