EU auf dem Weg zur Fiskal- und Transferunion

800 Milliarden Schulden für Corona-Aufbaufonds_ Deutschland soll 24% übernehmen

»In den nächsten Jahren sollen die Schulden durch die EU-Mitgliedstaaten getilgt werden, 24 Prozent davon durch Deutschland, das selbst kaum Mittel erhalten wird.«

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich Deutschland am rund 800 Milliarden Euro umfassenden sogenannten Corona-Aufbaufonds »Next Generation EU« der EU beteiligen darf, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Finanzausschuss, Albrecht Glaser, mit:

»Die Haushaltsstrukturen der EU verändern sich evident in Richtung auf eine Fiskal- und Transferunion. Das ist das Fazit, das man aus der heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ziehen muss und wie es der Verfassungsrichter Müller in seinem Sondervotum auch formuliert hat.

In den nächsten Jahren sollen die Schulden durch die EU-Mitgliedstaaten getilgt werden, 24 Prozent davon durch Deutschland, das selbst kaum Mittel erhalten wird. Die Europäische Kommission verstößt damit gegen das EU-rechtliche Kreditfinanzierungsverbot (Art. 311 AEUV) und gegen das Verbot der Haftung von EU-Mitgliedstaaten für die Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art. 123 AEUV). Diese Finanzierung war im März 2022 vom Bundestag beschlossen worden.

Die AfD-Fraktion hatte sich schon damals vehement gegen diese Schuldenvergemeinschaftung gewehrt und auch ihrerseits dagegen beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.«

Sven von Storch

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