Da haben wir's: EU gegen Deutschland, Ursula von der Leyen gegen die deutsche Souveränität, Europäischer Gerichtshof gegen das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die EU-Kommission erwägt ein rechtliches Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vertragsverletzung.
Was war geschehen? Das Bundesverfassungsgericht verkündete ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben.
Zu den Beschwerdeführern gehörten unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«
Damit stellte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Und wie reagiert die EU? Zuerst hat der deutsche Grünen-EU-Politiker Sven Giegold die EU-Alarmglocke geschlagen. Er hat die EU-Kommission aufgefordert, dieses Urteil nicht auf sich sitzen zu lassen, sondern ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Seiner Meinung nach bedrohe der Streit zwischen Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht / BVerfG) und Luxemburg (Europäischer Gerichtshof / EuGH) die europäische Rechtsgemeinschaft. Er sehe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Stabilität der Währungsunion gefährdet.
Diese Aufforderung wurde von der EU-Kommission sofort aufgegriffen [siehe Berichte »Zeit-Online«, »Berliner Zeitung«].
Ursula von der Leyen antwortete daraufhin schriftlich und teilte Sven Giegold mit: »Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.« Und sie stellte klar: »Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.«
Beatrix von Storch kritisiert dieses Vorgehen scharf. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter kommentierte sie:
»#vonderLeyen prüft Verfahren gegen Deutschland wegen #EZB-Urteil des Verfassungsgerichts. Das heißt im Klartext, die Bundesregierung soll nach Willen der EU das #BVerfG entmachten. Das ist Aufforderung zum Verfassungsbruch! Schützt das #GG vor #Brüssel!«


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