Richter zitiert Franziskus

Kindereuthanasie von Richter mit Äußerungen des Papstes gerechtfertigt

Die Lebenserhaltung des Kleinkindes Alfie werde gegen den Willen der Eltern abgeschaltet, das Kind nicht vorher herausgegeben. Diese Kindereuthanasie wurde vom Richter mit Äußerungen des Papstes gerechtfertigt.

Freie Welt

Die Lebenserhaltungsmaßnahmen des britischem 21-Monate alten Babys Alfie werden nach einem Gerichtsbeschluss vom 20. Februar abgeschaltet werden.

Die katholischen Eltern Kate und Tom protestierten seit Juni 2017 gegen die ärztlichen Beschlüsse, die Sauerstoffzufuhr des Kleinkindes, das an einer unbekannten Krankheit leidet, abzuschalten.

Gleichzeitig weigerte sich das Krankenhaus, Alfie an ein anderes Krankenhaus zu überweisen, obwohl seine Eltern erfolgreich Ärzte anderer Institutionen davon überzeugten, die lebenserhaltenden Maßnahmen fortzusetzen und es mehrere Kliniken gab, die das Kind aufgenommen hätten.

In der schriftlichen Entscheidung erklärte Richter Hayden, dass der katholische Glaube von Alfies Eltern hinter den „besten Interessen“ des Kindes zurückstehen müsse.

Als Rechtfertigung seiner Entscheidung diente die Ansprache von Papst Franziskus im November 2017 an die Päpstliche Akademie für das Leben: „In seiner Botschaft [an die Päpstliche Akademie für das Leben] rief der Papst zu ‚größerer Vernunft‘ auf, wenn es darum geht, zwischen lebensverlängernden medizinischen Anstrengungen abzuwägen und verantwortungsbewusst Eingriffe vorzuenthalten, wenn der Tod unausweichlich wird. Sein Brief zeigt, dass die Aussetzung von unangemessenen Anwendungen übereifrige Behandlung verhindern kann.“

Richter Hyden bezog sich damit auf eine Ansprache, die auf die Beendigung medizinischer Maßnahmen fokussiert: „Es ist also moralisch gerechtfertigt, auf den Einsatz therapeutischer Mittel zu verzichten oder sie einzustellen, wenn ihr Einsatz nicht den ethischen und humanen Kriterien entspricht, die später als ‚das richtige Maß in der Verwendung therapeutischer Mittel‘ bezeichnet wurden. […] Wir sehen ganz klar, dass zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende Mittel nicht einzusetzen oder deren Einsatz zu beenden bedeutet, eine ‚Übertherapie‘ zu vermeiden, das heißt etwas zu tun, was in seiner ethischen Bedeutung etwas vollkommen anderes ist als Euthanasie, die stets unerlaubt bleibt, weil sie die Absicht hat, Leben zu beenden, indem sie den Tod herbeiführt.“

Dies wird offensichtlich als Aufforderung verstanden, aus „Vernunftgründen“schneller auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten.

Richter Hayden nutzte die Äußerung des als liberal wahrgenommenen Papstes als Rechtfertigung, gegen die Wünsche und Rechte der katholischen Eltern zu handeln. Das Kind wurde nicht herausgegeben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Äußerungen des Papstes dazu missbraucht wurden, lebensrettende Behandlungen vorzuenthalten.

Im Dezember 2017 erklärten Lebensschützer in Italien, dass der Brief auch die Erfolgsaussichten von Euthanasie-Gegnern geschwächt habe, die gegen einen Gesetzesentwurf der italienischen Regierung zur Legalisierung von Euthanasie protestiert hatten.

Im Gegensatz zu Franziskus hatte Papst Johannes Paul II in der Vergangenheit im März 2004 in Rom den Fokus auf lebenserhaltende Maßnahmen gerichtet und dort Klarheit geschaffen: „Insbesondere möchte ich unterstreichen, dass die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten […].“ (Hervorhebung im Original)

Franziskus ist bekannt für notorische Unklarheit und Zweideutigkeit seiner Aussagen. Dass diese Unklarheit leicht missbraucht werden kann, ein gefundenes Fressen für lebensfeindliche Einstellung ist und sogar tödlich werden kann, zeigt der Fall Alfie.

Sven von Storch

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