[Siehe zur Rede Video auf YouTube]
Beatrix von Storch kritisierte in ihrer Rede im Bundestag vom 7. Mai die Corona-Politik der Regierung scharf. Deutschland werde de facto von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten, auf dem Verordnungswege, ohne echte parlamentarische Kontrolle geführt, argumentiert sie.
Das Grundgesetz kenne einen solchen Notstand nur für den Verteidigungsfall, nicht aber für den Fall einer Epidemie, führt Beatrix von Storch an. Für den Corona-Ausnahmezustand mit einer so weitreichenden Außerkraftsetzung der Grundrechte gebe es in der Verfassung keine Grundlage:
»Das Grundgesetz erlaubt zwar die Einschränkung von Grundrechten zum Schutze anderer Güter, z.B. natürlich zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren. Das aber nur nach strengen Regeln der Verhältnismäßigkeit und in jedem Einzelfall. Unter dem Eindruck der Corona-Krise hat die Exekutive in die Grundrechte so drastisch und so pauschal eingegriffen, dass diese Verhältnismäßigkeit massiv verletzt worden ist.«
Jeder Tag, an dem dieser Zustand andauere, untergrabe das Fundament unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates, warnt von Storch.
»Die Bundeskanzlerin hat die notwendige Debatte über den Lockdown und die Lockerungen als ›Öffnungsdiskussionsorgie‹ denunziert. Das zeigte ihr tief gestörtes Verhältnis zur Demokratie und zum Grundgesetz. Die AfD-Fraktion hat sich bereits vor Ostern für eine zügige Aufhebung der Beschränkungen ausgesprochen. Die Bundesländer schwenken in den letzten Tagen auf diesen Kurs ein. Dass sie Merkels Seuchen-Regiment die Gefolgschaft aufgekündigt haben, ist ein Befreiungsschlag.«
Auch wenn die Hauptverantwortung jetzt bei den Ländern läge, könne sich der Bundestag nicht auf die Rolle des Zuschauers zurückziehen. Es sei Aufgabe des Bundestages, der Bundesregierung einen klaren Auftrag für die Gespräche mit den Ländern zu geben.
Beatrix von Storch stellt klar:
»Wir fordern Mustervorschriften für die Parlamente für verhältnismäßige Entscheidungen, statt der bis heute waltenden politischen Willkür der Exekutive. Die Einschränkung der Grundrechte war ein gefährlicher Präzedenzfall, der so nie wieder passieren darf. Die politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Folgen betreffen die gesamte deutsche Nation.«
Zur Situation der Osterfeiertage erklärte von Storch rückblickend:
»Dass die Kirchen an diesem Jahr zu Ostern leer bleiben mussten, das ist keine Fußnote. Das ist ein Symbol für die tiefe Krise unserer christlichen Kultur in Zeiten der völligen moralischen Beliebigkeit. Dass nur drei Wochen nach Ostern das Bundesverfassungsgericht den Gottesdienst für die Muslime zu Ramadan erlaubt hat, beweist: Unsere Ostergottesdienste hätten auch stattfinden können und müssen! Ihr Verbot war reine Willkür. Das ist das Ergebnis der Gleichgültigkeit und Respektlosigkeit zu großer Teile der Politik gegenüber unserer eigenen christlichen Kultur.«
Sie warnt vor der Argumentation mit der sogenannten zweiten Welle:
»Die gegenwärtigen Lockerungsmaßnahmen bedeuten nun aber keinen Schutz für die Grundrechte in der Zukunft. Denn die Exekutive behält sich vor, bei einer undefinierten ›zweiten Welle‹ zum Seuchen-Regiment zurück zu kehren. Die Grundrechte sind der Schutzschirm der Bürger gegen den Staat und stehen nicht im Belieben der Regierung. Was passiert, wenn dieser Schutzschirm reißt, haben wir in den letzten Wochen gesehen: das Ende der Versammlungsfreiheit, der Glaubensfreiheit und die hunderttausendfache Zerstörung bürgerlicher Existenzen.«


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