Familien-Schutz: Herr von Storch, was genau ist am 23. Juni in Berlin passiert?
Sven von Storch: Dieser Tag wird als schwarzer Tag in die bundesdeutsche Parlamentsgeschichte eingehen. Für den Lebensschutz wie auch für die Debattenkultur im Bundestag. Die Abgeordneten haben dafür gestimmt, ein egoistisches Individualrecht – das sogenannte Selbstbestimmungsrecht – über das fundamentale Naturrecht auf Leben zu stellen. Wie in Österreich dürfen künftig auch in Deutschland Ärzte und Kliniken für ihre Tötungs-»Dienstleistung« Reklame machen wie Autohändler, solange die nicht »grob anstößig« ist, wie man sich da auszudrücken beliebt. Als ob der Fakt an sich, sich öffentlich für die Ausführung einer prinzipiell strafbaren Handlung anzubieten, nicht schon anstößig genug ist.
Familien-Schutz: Sie sprachen auch von einem »schwarzen Tag für die Debattenkultur«?
Sven von Storch: Die Aussprache vor der Abstimmung über §219a musste jeden Menschen mit Gewissen mit Entsetzen erfüllen. Darauf, dass »endlich« Werbung fürs Töten möglich würde, reagierten die Parteivertreter insbesondere von der SPD nicht etwa mit dem angemessenen Ernst, sondern mit einem wahren Jubelsturm. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge nannte es »einen schönen Moment«, weil Paragraf 219a als »Manifestation des patriarchalen Nazi-Systems« endlich gekippt würde. Das ist übrigens eine glatte Lüge, da der Paragraf in der Weimarer Republik entwickelt wurde. Weil aber bei den schlichten Sozialisten-Gehirnen die Geschichte erst um 1933 beginnt, kann denen das schon mal entgehen. Frau Wegge, die sich in ihrer Begeisterung über den gekippten »Nazi-Paragrafen« richtiggehend in Rage schrie, ist selbst Mutter – wenn man das bei den SPD-Feministinnen überhaupt noch so nennt.
Aber die setzten noch einen drauf: Sogar eine Bundestagsfete bei Sekt und Schnittchen war geplant, auf der die Ampel ihre Verachtung über das ungeborene Leben mal so richtig abfeiern wollte. Das wurde im letzten Moment von der Opposition gestoppt. Man kann sich nur mit Grausen abwenden von den menschlichen Abgründen, die sich hier auftun und den Protagonisten, die diese Abgründe auch noch feixend und jubelnd vor aller Welt vertreten.
Familien-Schutz: Die Verteidiger dieser Linie verteidigen sich, daß es sich bei der Weitergabe von Wissen um die Abtreibung nicht um Werbung, sondern nur um dringend benötigte »Information« handle.
Sven von Storch: Zunächst einmal: Die Urheber von § 219a haben explizit von geschäftsmäßiger »Werbung« für Abtreibung geschrieben. Und die ist jetzt legal. An dem Fakt kommen die Abtreibungsklatscher nun mal nicht vorbei. Gut, bleiben wir mal bei »Information«. Wo hat die Mein Bauch gehört mir-Fraktion denn bloß die letzten 30 Jahre verbracht, in denen es das Internet gibt? In Zeiten von »Dr. Google« und einem schier grenzenlosen Wissensorbit, den das Internet bietet, ist die Aussage, man käme ohne professionelle Hilfe nicht an Abtreibungsinformationen, schlicht lächerlich. Mit drei Klicks kann jeder des Lesens mächtige Mensch alles zur Abtreibung finden, was er wissen will. Der entscheidende Unterschied ist: Was man sich selbst beschafft an Wissen, ist tatsächlich Information. Womit ich an Lockungen ungefragt und ungebeten konfrontiert werde im Alltag, im Bus, in der Einkaufsstraße, bei Twitter, Facebook oder in meiner Zeitung – das ist nun mal Werbung, Reklame, Verkaufsanzeige. Und die soll jetzt auch für Abtreibung gehen.
Familien-Schutz: Wenn das, was Sie beschreiben, bereits trotz des Paragrafen 219a möglich war, warum dann das unbedingte Pochen auf seine Abschaffung
Sven von Storch: Weil es in Wirklichkeit darum geht, den Boden bzw. die gesellschaftliche Atmosphäre vorzubereiten, auf dem die Abschaffung von Paragraf 218 möglich wird. Das Töten des ungeborenen Kindes soll ohne Beschränkungen legal und bis zur Geburt möglich sein. Das wollen die. Das sagt sogar die Grünen-Familienministerin Paus ganz offen.
Das ist eine schiefe Ebene, wissen Sie? Zuerst schafft man einen kleineren, vermeintlich unbedeutenden Paragrafen ab, dann einen weiteren und zum Schluss ein zentrales, verfassungsgemäß verankertes Recht, zum Beispiel das Recht auf Leben und Würde. Da sind wir noch nicht. Deshalb ist jetzt entscheidend, mit Aufklärung und Protest den Widerstand der Bürger zu mobilisieren, um die Abtreibungslobby aus dem Bundestag zu fegen.
Familien-Schutz: Herr von Storch, wir danken Ihnen für das Gespräch.


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