Der Propst der Gemeinde St. Afra wollte zu Ostern den Gottesdienst zelebrieren. Natürlich mit begrenzter Zahl und unter Berücksichtigung von Hygiene- und Abstandsregeln. Doch das ist zurzeit verboten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat gegen ihn entschieden.
Gerald Goesche, so heißt der Propst der Gemeinde, will nicht aufgeben. Man wolle das Urteil nun zur nächsten Instanz weitertragen, sagte er der Neuen Zürcher Zeitung. Auch wenn die Entscheidung vielleicht zu spät komme, würde es sich lohnen. Denn wer weiß schon, wann die nächste Virus-Epedemie kommt. Immerhin geht es um hohe Rechtsgüter wie die Religionsfreiheit oder Versammlungsfreiheit. Unterstützung aus der Kirche gibt es allerdings wenig. Er fühlt sich von den Bischöfen allein gelassen.
Die Maßnahmen hält er für übertrieben: »Markus Söder verhält sich doch wie King Kong, der sich auf die Brust trommelt, und dann rennt Armin Laschet ihm hinterher. Das ist doch eine Karikatur.«
Die heilige Messe in der Kirche von St. Afra wird nach alten Ritual auf Latein zelebriert, mit einem Priester, der den Gläubigen den Rücken zuwendet.


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