Wenn der Gebetsruf laut vom Minarett erschalt

Anwohner klagten gegen Muezzin-Rufe von Moschee - und gewannen vor Gericht

In Nordrhein-Westfalen hat ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. Die Kläger gewannen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Freie Welt

Die türkische Gemeinde im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte 2015 die Genehmigung erhalten, die Gebetsrufe des Muezzins ("Allahu Akbar...") via Lautsprecher von ihrer Moschee erschallen zu lassen. Einige nicht-muslimische Anwohner haben diesen fünfmal täglich klingenden Gebetsruf als störende Lärmbelästigung empfunden. Ein Ehepaar hat sogar dagegen geklagt.

Wie nun berichtet wurde (siehe Bild-Online, DerWesten, Westdeutsche Allgemeine Zeitung), hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen den Klägern Recht gegeben. Die Genehmigung für den Muezzin-Ruf wurde wieder einkassiert. Nun ist es wieder leise im Ort.

Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.

Sven von Storch

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