Die türkische Gemeinde im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte 2015 die Genehmigung erhalten, die Gebetsrufe des Muezzins ("Allahu Akbar...") via Lautsprecher von ihrer Moschee erschallen zu lassen. Einige nicht-muslimische Anwohner haben diesen fünfmal täglich klingenden Gebetsruf als störende Lärmbelästigung empfunden. Ein Ehepaar hat sogar dagegen geklagt.
Wie nun berichtet wurde (siehe Bild-Online, DerWesten, Westdeutsche Allgemeine Zeitung), hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen den Klägern Recht gegeben. Die Genehmigung für den Muezzin-Ruf wurde wieder einkassiert. Nun ist es wieder leise im Ort.
Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.


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