Gastkommentar von Prof. Ulrich Kutschera

Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage der Zivilgesellschaft

Ist es akzeptabel, dass gesetzliche Regelungen zu den zwei Geschlechtern des Menschen unabhängig von biologischen Tatsachen getroffen werden? Ein Rechtsanwalt setzt sich in einem juristischen Fachjournal für die Biologie ein und kritisiert die sozialkonstruktivistische Gender-Lehre.

Freie Welt

 

Der Autor weist darauf hin, dass im Grundgesetz steht, der Begriff „Geschlecht“ würde auch „ein Geschlecht jenseits von männlich und weiblich“ erfassen (diese Behauptung ist durch biologische Tatsachen widerlegt). Da sich das Grundgesetz jedoch an der biologischen Natur des Menschen orientiert, sollte keineswegs die Existenz eines „3. Geschlechts“ in dasselbe hinein interpretiert werden. An zentraler Stelle schreibt Märker das Folgende: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die ganz natürliche, binäre Struktur in allen Lebensbereichen aufgebrochen.“ Weiterhin weist der Autor darauf hin, dass mit dieser Entscheidung des BVG zukünftig erhebliche Probleme entstehen werden, da sich die gesamte Rechtsordnung (zunächst) auf ein drittes Geschlecht einstellen muss.

 

Abschließend hebt Märker hervor, dass die Entscheidung des BVG vermutlich zur Legitimierung der sogenannten (sozialkonstruktivistisch motivierten) „Gender-Forschung“ dienen soll, die u. a. auf der fiktiven Annahme „zahlreicher Geschlechter“ basiert, welche, nach Märker, „biologisch unrichtig und durch empirische Fakten widerlegt“ ist. Der Freiburger Rechtsanwalt schlussfolgert, u. a. unter Verweis auf das Fachbuch Das Gender-Paradoxon (http://kath.net/news/57835), dass das „Bundesverfassungsgericht naturwissenschaftliche, unumstößliche Gesetzlichkeiten negiert“, und daher „an den Grundlagen der Zivilgesellschaft und des Grundgesetzes selbst rüttelt.“

 

Der Aufsatz von Herrn Dr. Märker in der NZFam (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzfam%2F2018%2Fcont%2Fnzfam.2018.1.1.htm&anchor=Y-300-Z-NZFAM-B-2018-S-1-N-1) sollte als Ganzes gelesen werden – er ist ein Plädoyer für meine These, dass biowissenschaftliche Fakten als Grundlage rechtlicher Bewertungen gesellschaftlicher Sachverhalte dienen sollten.



Prof. Ulrich Kutschera ist ein in Deutschland und den USA tätiger Physiologe und Evolutionsbiologe (Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kutschera).


YouTube-Kanal mit Videos zum Thema Evolution/Sex/Gender: www.youtube.com/user/evolutionsbiologenDE


Buch zum Thema (http://www.lit-verlag.de/isbn/3-643-13297-0):

Das Gender-Paradoxon

Mann und Frau als evolvierte Menschentypen

Von Ulrich Kutschera

Taschenbuch, 440 Seiten

2016 Lit Verlag

ISBN 978-3-643-13297-0

Preis 24,90 EUR


Sven von Storch

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