Kritik am Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Jura-Professor_ Vorgehen des Verfassungsschutzes ist undemokratisch und rechtsstaatswidrig

Der Jurist Prof. Dr. Dietrich Murswiek äußert sich empört über das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist seiner Meinung nach ein Eingriff in die Grundrechte der AfD.

[Siehe Interview auf YouTube HIER]

Prof. Dr. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, ist empört über das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums unter Nancy Faeser. In einem Interview mit der Schweizer Wochenzeitung »Die Weltwoche« erklärte er, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar strafbar gemacht habe.

Die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist seiner Meinung nach ein Eingriff in die Grundrechte der AfD. Wer einem solchen Eingriff ausgesetzt sei, müsse zuvor erst einmal rechtliches Gehör bekommen.

Und es sei nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz so vorgeht. Die Tatsache, dass Haldenwang erklärt hatte, dass es auch Ziel des Verfassungsschutzes sei, die Umfragewerte der AfD zu senken, sei undemokratisch und auch rechtsstaatswidrig. Das alles sei eine besorgniserregende Tendenz.

[Siehe Interview auf YouTube HIER]

Sven von Storch

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